Beschlüsse des IMAGI |
17. Sitzung vom 14.05.2008Beschluss TOP 3.1: Umsetzung des Deutschen GEOSS-Implementierungsplans
Die AG IMAGI wird gebeten, ihr Arbeitsprogramm 2008/2009 an den folgenden Schwerpunkten auszurichten:
Beschluss zu Top 4.4c: Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 10jährigen Bestehens des IMAGI
Der IMAGI beschließt, das Verteidigungsressort für das Bereitstellen von Geoinformationen ausländischer Krisenregionen und Einsatzgebiete in Bundeszuständigkeit zu benennen. Durchführungsbestimmungen für diese Zuständigkeit werden durch das BMVg erarbeitet. |
16. Sitzung vom 04.05.2007Beschluss zu Top 4-1a: Verknüpfung des Aufbaus der NGDB mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
Der IMAGI beschließt, die folgenden Arbeitsergebnisse der AG IMAGI, die z.T. bereits in das Architekturkonzept GDI-DE eingeflossen sind und weiter einfließen sollen, dem LG GDI-DE vorzulegen:
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15. Sitzung vom 26.04.2006Beschluss 060426 Top 4-2a - Einbindung des IMAGI und des LG GDI-DE bei GEOSS, GMES und INSPIRE, Mandatierung der Ressortvertreter. Deutsche Beiträge zu europäischen und internationalen Vorhaben in Bezug auf Standards für Geodaten und Geodaten-Dienste sowie eine gemeinsame Geodatenpolitik als konsentierte Stellungnahmen.
BMI wird gebeten, gemeinsam mit BMF die Prüfung einer generellen Regelung der unentgeltlichen Abgabe und Nutzung von Geodaten vorzunehmen. Beschluss 060426 Top 6-2-1 - Umsetzung INSPIRE
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14. Sitzung vom 05.04.2005Beschluss zu TOP 6.2 - Ausbau GeoPortal.Bund: Um die Qualität und die Breite des Datenangebots innerhalb des GeoPortal.Bund zu verbessern und zu erweitern, sind weitere Fachbehörden des Bundes mit ihren Fachdaten (Geodaten, Geowebservices und Metadaten) verstärkt einzubinden. Hierzu müssen diese durch die jeweiligen Ressorts zur Mitarbeit aufgefordert werden. Hinweise über die bereits Geodaten bereitstellenden Einrichtungen liefert der Bericht über die Geodatenerhebung 2004. Des Weiteren müssen alle (gegenwärtig und zukünftig) anzuschließenden Datenanbieter neben den Geodaten auch die dazugehörigen Metadaten und Service-Metadaten bereitstellen, mit denen man von den Metadaten direkt auf die Geodatendienste der Fachdatenanbieter gelangt. In Kooperation mit dem LG GDI-DE muss darauf hingewirkt werden, dass verstärkt Daten und Dienste aus der Landes- und Kommunalebene in das GeoPortal.Bund eingebunden werden. |
13. Sitzung vom 02.11.2004Beschluss zu TOP 3 - Globale Erdbeobachtung - GEO/GEOSS: Die Ressorts BMU, BMBF, BMVBW und BMI erarbeiten bis zur nächsten IMAGI - Sitzung einen Vorschlag zur Einbindung des IMAGI und des Lenkungsgremiums GDI-DE bei GEOSS, GMES und INSPIRE. |
12. Sitzung vom 30.03.2004Beschluss zu TOP 4.3 - Erweiterung GeoMIS.Bund: Der IMAGI empfiehlt, dass vorhandene und zu erstellende Metadateninformationssysteme um die Felder des ISO 19119 (Services) erweitert werden, um den Zugang zu den Geodaten über die Metadaten zu ermöglichen. Des Weiteren soll das in GeoMIS.Bund eingefügte Datenfeld gemäß der Kategorien der vom IMAGI verabschiedeten Entgeltrichtlinie bei allen Metadateninformationssystemen von den Datenhaltern gefüllt werden. Beschlussvorschlag zu TOP 4.2: Der IMAGI beschließt, das Projekt „Schutzgebietsinformationen“ dem künftigen Lenkungsgremium als ein Projekt für den gemeinsamen Aufbau einer Geodateninfrastruktur Deutschland – GDI-DE vorzuschlagen. |
11. Sitzung vom 21.11.2003Beschluss 1 zu TOP 4.1.1: Einrichtung Kompetenzzentrum Schutzgebietsinformationen: Der IMAGI nimmt den Bericht und die Empfehlungen der AG Geodateninfrastruktur Deutschland aus dem Pilotprojekt „Schutzgebietsinformationen nach Umwelt- und Wasserrecht“ zur Kenntnis. Schutzgebietsinformationen werden für mehr als 20 Fachaufgaben der Bundesverwaltung benötigt. Die dafür zur Verfügung stehenden Datensätze sind jedoch uneinheitlich und mehrfach redundant. Die Defizite sollen durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, das sowohl für die Beschaffung als auch für die Weitergabe der Schutzgebietsdaten technisch und organisatorisch zuständig sein wird, behoben werden. Beschluss 2 zu TOP 4.1.3: Realisierung GeoPortal.Bund für 2004 Der IMAGI bittet das BMI, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dezentralen Geo-Datenhaltern (z.B. Bundesamt für Naturschutz, Statistisches Bundesamt, Bundesanstalt für Wasserbau, Deutscher Wetterdienst) den Ausbau des GeoPortal.Bund fortzusetzen und ein notwendiges Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2004 durchzuführen. Beschluss zu TOP 4.2: Berichterstattung über die GDI-DE an den Deutschen Bundestag: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in seiner Entschließung vom 15. Februar 2001 (Drucksache 14/5323) aufgefordert, regelmäßig in jedem 3. Jahr einer Legislaturperiode über den Fortschritt der Geodateninfrastruktur Deutschland zu berichten. In seiner Entschließung vom 11. April 2003 (Drucksache 15/809) wird die Bundesregierung weiterhin gebeten, über die Koordinierung des Geoinformationswesens auf Bund-Länderebene zu berichten. Der IMAGI bittet seine Geschäfts- und Koordinierungsstelle, die Berichterstattung redaktionell einzuleiten und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Ressorts im IMAGI einen ersten Entwurf bis zur 12. Sitzung des IMAGI vorzulegen. |
10. Sitzung vom 20.3.2003TOP 4, Beschluss 4.2.1: Vorbereitung der Ausschreibung für GeoPortal.Bund Für den weiterhin zügigen Ausbau der Geodateninfrastruktur Deutschland(GDI-DE), bittet der IMAGI das BMI, die Ausschreibung für den weiteren Ausbau des GeoPortal.Bund vorzubereiten. Der Auftrag für ein erweitertes GeoPortal mit den Modulen eCommerce und Web-Mapping soll im nächsten Kalenderjahr 2004 vergeben werden. TOP 4, Beschluss 4.2.2: Umsetzung technischer Standards von Fachmetainformationssystemen mit Geodaten Der IMAGI bittet die Ressorts, beim Aufbau von neuen Geo-Metainformationssystemen (Geo-MIS) in den nachgeordneten Dienstbereichen, die Richtlinien und Standards von GeoMIS.Bund zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die in der GeoMIS.Bund Anwendung definierte erweitere Kernmenge an Datenfeldern bezogen auf den internationalen Metadaten-Standard der ISO 19115. Fachbehörden, die bereits über Metainformationssysteme mit Geoinformationen verfügen und die Standards nicht erfüllen, werden gebeten, den Umstellungsprozess der jeweiligen Systeme zur vollständigen Integration in GeoMIS.Bund einzuleiten. TOP 6, Beschluss 6.1: Geodatenkatalog Der IMAGI fordert die Bundesressorts auf, die Geodaten produzierenden Bundesbehörden ihres Geschäftsbereiche zu veranlassen, bis Ende Mai 2003 für ihre Fachbereiche Geodatenkataloge nach den Kategorien Grundversorgung und Standardversorgung in digital verwertbarer Form ressortbezogen vorzulegen. TOP 6, Beschluss 6.2: Geobasisdatenaktualisierung Die angestrebte enge Zusammenarbeit zwischen dem BKG und anderen Bundesdienststellen zur Verbesserung der Aktualität der Geobasisdaten ist noch nicht im wünschenswerten Umfang realisiert. Die an der Aktualisierung der Geobasisdaten beteiligten Ressorts werden gebeten, die Zusammenarbeit zwischen den in den nachgeordneten Geschäftsbereichen angesiedelten Bundesdienststellen mit dem BKG zu verbessern und zu beschleunigen. |
9. Sitzung vom 09.10.2002TOP 4.2 - Pilotprojekte: Der IMAGI nimmt den Bericht des BKG zu den Pilotprojekten zur Kenntnis und bittet die Arbeitsgruppe GDI-DE, die Ergebnisse auf weitere Projekte zu übertragen, um schrittweise die GDI-DE aufzubauen. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des IMAGI wird gebeten, eine projektbezogene Validierung für den Bereich Schutzgebiete durchzuführen. TOP 6 - Entgelte und Abgabebedingungen: Der IMAGI nimmt den Entwurf der Rahmenrichtlinie "Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten" zur Kenntnis. Er bittet BMI und BMWi, offene Fragen bilateral zügig zu klären. Über den Beschluss soll im Umlaufverfahren entschieden werden.Der IMAGI bittet die Geschäftsstelle des IMAGI beim BKG jeweils zur Herbstsitzung um einen Erfahrungsbericht der beteiligten Bundesbehörden. Diese Berichte sollen in den - jeweils im dritten Jahr einer Legislaturperiode - vorzulegenden Bericht an den Deutschen Bundestag aufgenommen werden. TOP 7 - Öffentlichkeitsarbeit: Der IMAGI bittet das BKG, eine erweiterte und aktualisierte Auflage der Broschüre "Geoinformation und moderner Staat" aufzulegen und die Vorteile neuer multimedialer und internetbasierter Medien verstärkt zu nutzen. TOP 8 - Geo-Thesaurus: Der IMAGI bittet das BMI, die Übernahme von Pflege und Weiterentwicklung des momentan im Umweltbundesamt gepflegten Geo-Thesaurus durch das BKG prüfen zu lassen. |
8. Sitzung vom 17.04.2002TOP 4, Beschluss 4.2: Ansprechpartner GeoMis.Bund Um GeoMis.Bund in seiner angestrebten Ausbaustufe für die Bundesverwaltung zügig verfügbar zu machen, weist der IMAGI nachdrücklich darauf hin, dass von den Fachbehörden während der Installationsphase und des anschließenden Dauerbetriebs der GeoMis.Bund - Schnittstelle folgende Maßnahmen zu treffen sind:
Gemäß Beschluss 4.1 der 7. IMAGI-Sitzung soll der Grunddatenbestand einer nationalen Geodatenbasis (NGDB) ressortbezogen ermittelt werden. Der IMAGI beschließt, die Ermittlung des Grunddatenbestandes einer NGDB in Pilotprojekten modellhaft durchzuführen. Darüber hinaus soll die Ermittlung auch auf projekttypische Dienste, Prozesse und Interaktionen in den Projekten ausgedehnt werden. Die Aufgabe soll von der IMAGI-Geschäftsstelle in Kooperation mit den jeweiligen Beauftragten der beteiligten Ressorts und der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur ausgeführt werden. TOP 4, Beschluss 4.4: Auftrag Konzept GeoPortal.Bund Der IMAGI beauftragt die IMAGI-Geschäftsstelle gemeinsam mit der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur das Grobkonzept für das GeoPortal.Bund weiter auszuarbeiten. Der BMI wird gebeten, das BKG mit der anschließenden Entwicklung des GeoPortal.Bund zu beauftragen. TOP 5, Beschluss 5.2: Bericht Entgelte und Abgabebedingungen Der IMAGI nimmt den Bericht der ‚Expertengruppe Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten‘ (Stand 22.März 2002) mit der „Rahmenrichtlinie für die Geodatenabgabe durch Bundesbehörden“ zustimmend zur Kenntnis. Um den gegenseitigen Austausch von Geodaten unter Bundesbehörden zu erleichtern, spricht sich der IMAGI dafür aus, durch einen Generalhaushaltsvermerk die kostenlose Abgabe der genannten Daten zu ermöglichen. |
7. Sitzung vom 10.10.2001TOP 4, Beschluss 4.1: Geodateninfrastruktur Deutschland Der IMAGI beschließt, entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 über die "Nutzung von Geoinformationen in Deutschland", den Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) als öffentliche Infrastrukturmaßnahme nachhaltig und zügig voran zu treiben. Der Aufbau ist zunächst auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung zu konzentrieren. Dabei ist in einem dreistufigen, vom IMAGI koordinierten Prozess vorzugehen.
Ergreifen notwendiger politischer Maßnahmen; Bestands- und Bedarfsanalyse einer Nationalen Geodatenbasis aus Bundessicht; Harmonisierung der Nationalen Geodatenbasis, Normen, Standards und Semantik; Aufbau eines bundesweiten Geodatennetzwerkes; Optimierung der Bezugs- und Abgabebedingungen für Geodaten; Qualifizierungsinitiativen; Öffentlichkeitsarbeit. TOP 4, Beschluss 4.2: Bund-Länder-Konferenz Durch die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 sind Bund, Länder und private Initiative aufgerufen, in vertrauensvollem und engem Zusammenwirken die in den Geowissenschaften und Geoinformation liegenden Chancen nachhaltig zu nutzen und weiter zu verbessern. Der IMAGI beschließt, dass die Länder in Kürze zu einer ersten Bund-Länder-Konferenz mit dem Thema: "Gemeinsame Strategie für die Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages" eingeladen werden sollen. Zur Vorbereitung der Bund-Länder-Konferenz wird eine IMAGI-Arbeitsgruppe "Geodateninfrastruktur" eingerichtet. Diese erarbeitet Beschlussvorschläge für die Rangfolge der Handlungsfelder zum Aufbau der GDI.de. TOP 4, Beschluss 4.3: Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft Der IMAGI stellt übereinstimmend fest, dass zur nachhaltigen und verbesserten Nutzung der Geoinformation gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 der Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) in den verschiedenen Handlungsfeldern in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen soll. Der IMAGI beschließt zu diesem Zweck, möglichst schnell einen Prozess des Dialogs mit Wirtschaft und Wissenschaft in Gang zu setzen. TOP 6, Beschluss 6.1: Bundes-Entgelt-Richtlinie für Geodaten Der von der Expertengruppe „Entgelte und Abgabebedingungen für Geofachdaten“ vorgelegte Zwischenbericht wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Expertengruppe wird beauftragt, die im Zwischenbericht dargestellten Problembereiche und aufgezeigten Handlungsfelder zu bearbeiten und die erzielten Ergebnisse zur Frühjahrssitzung 2002 vorzulegen |
6. Sitzung vom 31.05.2001TOP 4.2, Beschluss Zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen bei der Abgabe von Geofachdaten durch Bundesbehörden beschließt der IMAGI, eine Expertengruppe zu beauftragen, sich intensiv der Problematik „Kosten und Entgelte für Geodaten“ auf Bundesebene anzunehmen und im Zusammenwirken mit den geodatenabgebenden Bundesdienst-stellen in Anlehnung an den AdV-Entgelt-Richtlinien-Entwurf einen Zwischenbericht über den ersten Entwurf einer ‚Bundes-Entgelt-Richtlinie für Geodaten‘ vorzulegen. |
5. Sitzung vom 06.10.2000TOP 4.2, Beschluss Der IMAGI nimmt den Bericht über die Erhebung "Fachaufgaben, Geodatenbestände und Geodatenflüsse in der Bundesverwaltung" (Stand 14. September 2000) zustimmend zur Kenntnis. Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts sind von der Arbeitsgruppe "Konzeption Geodatenmanagement" als beschlussreife Vorlagen an den IMAGI zu richten. Der Bericht ist allen an der Erhebungsaktion beteiligten Einrichtungen des Bundes umgehend zur Verfügung zu stellen. TOP 4.1, Beschluss Der IMAGI nimmt die "Konzeption eines effizienten Geodatenmanagements des Bundes" (Stand 19. September 2000) - mit den vorgebrachten Änderungen - zustimmend zur Kenntnis. Die Konzeption wird allen Einrichtungen des Bundes umgehend zur Verfügung und bis zum 10.10.2000 im Internet bereit gestellt. Ein Fortschrittsbericht sowie eine ggfs. notwendige Fortschreibung der Konzeption werden durch die Arbeitsgruppe "Konzeption Geodatenmanagement" jeweils zu den Herbstsitzungen des IMAGI vorgelegt werden. |
4. Sitzung vom 16.05.2000Der IMAGI nimmt den 1. Entwurf der „Konzeption eines effizienten Geodatenmanagements des Bundes“ zustimmend zur Kenntnis. Die Erhebungsaktion über Fachaufgaben, Geodatenbestände und Geodatenflüsse in der Bundesverwaltung ist weiter zu führen, die Ergebnisse sind in die Konzeption einzuarbeiten, und deren endgültige Fassung ist auf der nächsten IMAGI-Sitzung vorzulegen. TOP 4.4, Beschluss Zur Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten ist ein Metadaten-Informationssystem des Bundes für Geodaten (MIS-Bund) aufzubauen. Das BMI wird gebeten, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als Auftraggeber für die Entwicklung und den späteren Betrieb des MIS-Bund zu benennen. Nach Auffassung des IMAGI ist hierzu ein Recherchewerkzeug (Broker-System), das auf die dezentral vorhandenen und geplanten Metadaten-Informationssysteme in Bundeszuständigkeit zugreift, am besten geeignet. Der Auftraggeber soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Geodatenmanagement als ersten Schritt eine Anhörung mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung durchführen TOP 4.5, Beschluss Zur Identifizierung von F&E-Bedarf ist für die ressortübergreifende Nutzung von Geodatenbeständen zu gegebener Zeit eine Bestandsaufnahme derzeitig laufender Vorhaben, die Auswirkungen auf das nationale Geodatenmanagement haben, vorzunehmen. TOP 4.6, Beschluss Als Beitrag zur Harmonisierung des Raumbezugs von Geofachdaten soll der Bund im Rahmen der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben ab sofort für alle neu aufzubauenden und für die zu reorganisierenden Geofachdatebestände die Geobasisdaten (Topographische Grundlagendaten) des Geodatenzentrums (GDZ) beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) verwenden. TOP 4.10, Beschluss Der IMAGI weist auf mögliche Probleme bei der Anwendung der Bund-Länderver-einbarung „über die kontinuierliche Abgabe digitaler geotopographischer Informationen der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich“ hin und bittet das BMI, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. TOP 4.11, Beschluss Der IMAGI beschließt, die als Anlage beigefügte Liste über öffentlich zugängliche Metadaten-Informationssysteme (MIS) in die Internet-Seite des IMAGI einzustellen. Diese Liste kann um weitere öffentlich zugängliche und öffentlich geförderte MIS erweitert werden. TOP 4.12, Beschluss Der IMAGI bittet das BMI um Prüfung, wie die Entgeltregelungen innerhalb der Bundesverwaltung harmonisiert werden können. |
3. Sitzung vom 14.12.1999TOP 5.7, Beschluss 1 Der IMAGI beschließt, dass als Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Zugangs zu Geoinformationen eine allgemein zugängliche INTERNET-Seite beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) eingerichtet wird, die einen Überblick über die vorhandenen und öffentlich zugänglichen Geodatenbestände der Bundesressorts und nachgeordneten Behörden liefert. Diese INTERNET-Seite soll mit Hilfe einer Schlagwortliste von übergeordneten raumbezogenen Fachbegriffen auf die INTERNET-Seiten der Dienststellen verweisen, die Geodatenbestände anbieten. Grundlage für die Zusammenstellung der Schlagwortliste sind die Ergebnisse der Fragebogenaktion. Ergänzende Angaben sowie die notwendigen INTERNET-Adressen sind von den Dienststellen zu liefern. TOP 6.5, Beschluss 2 Der IMAGI empfiehlt, als Beitrag zur Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten, den Aufbau neuer Metadaten-Informationssysteme an den Normentwürfen Normentwürfen ENV 12657 oder ISO TC211 auszurichten. |
2. Sitzung vom 15.07.1999TOP 3, Beschluss 1.1 Der IMAGI beschließt, alle Teilnehmer der Fragebogenaktion durch die Geschäftsstelle des IMAGI über die Ergebnisse zu unterrichten. TOP 3, Beschluss 1.2 Der IMAGI beschließt, die Tabellen zum Geodatenbestand und zu Metadaten-Informationssystemen auf einer von der Geschäftsstelle des IMAGI einzurichtenden INTRANET-Seite zur Verfügung zu stellen sowie die beteiligten Ressorts um Prüfung der Tabellen und um Rückmeldung zu bitten. TOP 3, Beschluss 1.3 Der IMAGI beschließt, daß über eine Veröffentlichung der Tabellen zum Geodatenbestand und zu Metadaten-Informationssysteme im INTERNET zu einem späteren Zeitpunkt befunden wird. Welche Datenbestände von einer Einstellung ins INTERNET auszunehmen sind, wird von den Ressorts festgelegt. TOP 3, Beschluss 2 Der IMAGI beschließt, eine Arbeitsgruppe „Konzeption Geodatenmanagement“ unter Leitung des BKG einzurichten. Diese AG erarbeitet bis Frühjahr 2000 eine Konzeption für das Geodatenmanagement des Bundes. Ein Grobkonzept soll bis Dezember 1999 vorgelegt werden. |
1. Sitzung vom 08.09.1998Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen zur Umsetzung der Handlungsempfehlung in Abschnitt IV der Kabinettvorlage durch Arbeitsgruppen. Einsetzung der Arbeitsgruppe „Bestandsaufnahme“ Einsetzung der Arbeitsgruppe „Metadaten-Informationssysteme“ Einladung des Vorsitzenden der AdV zu den Plenarsitzungen des IMAGI. Vertretung des Bundes im GI-Bereich auf internationaler Ebene (noch keine Entscheidung bez. der Person des Vertreters). Der Ausschuss hielt eine eigene Geschäftsordnung unter Hinweis auf die als ausreichend erachteten Regelungen der GGO für entbehrlich. Es wird von einer kontinuierlichen Mitarbeit der Ressorts ausgegangen. Der Ausschuss war sich einig, dass von regelmäßigen Tätigkeitsberichten an das Bundeskabinett zunächst abgesehen werden sollte. Eine Befassung des Kabinetts soll nur dann in Betracht kommen, wenn eine Kabinettentscheidung zur Umsetzung konkreter Lösungsschritte zwingend erforderlich ist. |