Beschlüsse des IMAGI


17. Sitzung vom 14.05.2008


Beschluss TOP 3.1: Umsetzung des Deutschen GEOSS-Implementierungsplans
  1. Der IMAGI beschließt den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegten nationalen Implementierungsplan für das Globale Erdbeobachtungssystem GEOSS.(DGIP)
  2. Die Ressorts verpflichten sich auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des DGIP in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
  3. Die Ressorts benennen dem koordinierenden BMVBS bis zum 30.06.2008 jeweils einen Ansprechpartner für Belange der nationalen Umsetzung des GEOSS. Diese sollten auch Ansprechpartner für eng verwandte Themen der Erdbeobachtung, insbesondere die europäische Initiative "Global Monitoring for Environment and Security" (GMES), sein.
  4. Das BMVBS wird gebeten, dem IMAGI regelmäßig über die Fortschritte beim Aufbau des internationalen GEOSS und dessen nationaler Umsetzung zu berichten.
  5. Die Leitung des IMAGI wird gebeten, dem BMVBS auf Staatssekretärsebene über den Beschluss des IMAGI zu unterrichten.
Beschluss TOP 3.3e: INSPIRE-Meilensteinplan
  1. Die Ressorts beschließen den als Anlage 1 beigefügten INSPIRE-Meilensteinplan
  2. Die Ressorts bitten die Leitung des IMAGI, die Umsetzung des INSPIRE-Meilensteinplans zu überwachen und dem IMAGI hierzu halbjährlich Bericht zu erstatten.
Beschluss TOP 3.5: Geoinformationsrelevante Koordinierung des Bundes zur Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen Deutschlands
  1. Der IMAGI sieht den Bund in der Verantwortung, die Erfüllung bundesweiter, europäischer und internationaler Verpflichtungen mit Geoinformationsbezug (z.B. INSPIRE, GMES, GEOSS) auf nationaler Ebene zu koordinieren.
  2. Der IMAGI begrüßt die Erfolge des LG GDI-DE mit Blick auf Architektur- und Standardisierungsfragen von ressort- und Verwaltungsebenen übergreifender Bedeutung.
  3. Der IMAGI bittet seine Mitglieder - vorbehaltlich der Auftragsbestätigung durch die Bundesregierung - über die Vertreter des Bundes in den betreffenden Gremien der einschlägigen Fachministerkonferenzen
    • die Umsetzung der Beschlüsse des LG GDI-DE zu befördern,
    • die Notwendigkeit von Beiträgen, insbesondere die Bereitstellung interoperabler Geodaten und Geodatendienste von Bund und Ländern zur Erfüllung bundesweiter, europäischer und internationaler Verpflichtungen mit Geoinformationsbezug zu unterstreichen und
    • die konkrete Herstellung der in b) angesprochenen Interoperabilität im gebotenen Umfang zu koordinieren.
  4. Der IMAGI bittet das BMI, im Wege der Kabinettvorlage die Zustimmung der Bundesregierung zu Nummer 3 einzuholen und den Auftrag des IMAGI entsprechend erweitern zu lassen.
Beschluss zu Top 4.2: AG IMAGI Arbeitsprogramm 2008/2009
Die AG IMAGI wird gebeten, ihr Arbeitsprogramm 2008/2009 an den folgenden Schwerpunkten auszurichten:
  1. Erarbeitung einer Liste der für Geowebdienste des Bundes relevanten Leistungseigenschaften unter Berücksichtigung des GDI-DE Architekturkonzepts, der INSPIRE-Richtlinie und der Anforderungen von Nutzern aus der Bundesverwaltung, anderen öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaft.
  2. Fortführung der Musterbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes unter Berücksichtigung der Durchführungsbestimmungen zu INSPIRE, der GMES Data Policy und der Musterlizenzvereinbarung der GIW-Kommission.
Die betroffenen Bundeseinrichtungen werden aufgefordert die jeweiligen Listen aktuell zu halten.

Beschluss zu Top 4.4c: Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 10jährigen Bestehens des IMAGI
  1. Das Jahr 2008 wird als besonders geeignet erachtet, dass Bewusstsein für die Bedeutung einer funktionierenden Geodateninfrastruktur bei politischen und administrativen Entscheidungsträgern zu schärfen.
  2. Eine Projektgruppe "10 Jahre IMAGI" bestehend aus BKG, BMWi, BMELV, BMVBS unter Federführung BMI wird gebeten einen Bericht mit folgendem Inhalt v orzulegen. Über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts entscheidet der IMAGI im Umlaufverfahren.
    1. welche konkreten Ziele sollten mit eventuellen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden,
    2. welche konkreten Zielgruppen sollten durch eventuelle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden,
    3. welche konkreten Maßnahmen eröffnen sich für die Erreichung der Ziele und das Ansprechen der definierten Zielgruppen,
    4. wie könnten die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden zu den möglichen Maßnahmen beitragen und
    5. wie könnte eine Gesamtkoordinierung ausgestaltet werden.
Beschluss zu Top 5.1: Bereitstellung von Geoinformationen ausländischer Krisenregionen und Einsatzgebiete durch BMVg
Der IMAGI beschließt, das Verteidigungsressort für das Bereitstellen von Geoinformationen ausländischer Krisenregionen und Einsatzgebiete in Bundeszuständigkeit zu benennen.
Durchführungsbestimmungen für diese Zuständigkeit werden durch das BMVg erarbeitet.

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16. Sitzung vom 04.05.2007


Beschluss zu Top 4-1a: Verknüpfung des Aufbaus der NGDB mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
  1. Der IMAGI beschließt die Anwendung der "Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten (in der Verfügbarkeit des Bundes) in die NGDB". (Anhang 2).
  2. Der IMAGI beschließt als ergänzende Maßnahme zu den Vorschlägen der GDI-DE Architektur die "Bei Bundeseinrichtungen verfügbaren Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht)" als Nationale Geodatenbasis und aktuell identifizierten Beitrag zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, soweit er von Bundeseinrichtungen gemäß der Annexe der Richtlinie zu leisten ist (Anhang 3).
  3. Der IMAGI bittet
    1. die Bundeseinrichtungen, entsprechend der Zuordnung in der "Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche" Geodaten zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie beizutragen (Anhang 1),
    2. seine Mitglieder, in ihren Geschäftsbereichen Beiträge zu den Themenbereichen des Annex III der INSPIRE-Richtlinie zu prüfen und das Ergebnis seiner Geschäfts- und Koordinierungsstelle mitzuteilen,
    3. seine Mitglieder, neue oder noch nicht in Anhang 3 abgebildete Geodatenprodukte regelmäßig auf die Erfüllung der Kriterien gemäß Anhang 2 zu prüfen und diese bei positivem Prüfergebnis seiner Geschäfts- und Koordinierungsstelle als Beitrag zur NGDB mitzuteilen,
    4. seine Mitglieder, mit Blick auf die Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie die gemäß Anhang 3 noch ausstehenden Recherchierbarkeiten durch Metadaten entsprechend der Übersicht "Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht) […] Implementierungsplanung" (Anhang 4) zu realisieren
    5. seine Mitglieder, die Visualisierung der in Anhang 3 genannten Daten entsprechend Anhang 4 zu realisieren bzw. in den noch offenen/ungeklärten Fällen zu konkretisieren,
    6. BMBF mit dem Kriterienkatalog der Anhang 2 sowie der INSPIRE-Richtlinie an GFZ heranzutreten und eine Prüfung auf mögliche Beiträge zu NGDB zu veranlassen.
Beschluss zu Top 4-1b: Vorlage der Arbeitsergebnisse der AG IMAGI an das LG GDI-DE
Der IMAGI beschließt, die folgenden Arbeitsergebnisse der AG IMAGI, die z.T. bereits in das Architekturkonzept GDI-DE eingeflossen sind und weiter einfließen sollen, dem LG GDI-DE vorzulegen:
  • Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten in der Verfügbarkeit des Bundes in die NGDB,
  • Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche (Annex I und II),
  • Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB als fortzuschreibende Liste.
Die betroffenen Bundeseinrichtungen werden aufgefordert die jeweiligen Listen aktuell zu halten.

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15. Sitzung vom 26.04.2006


Beschluss 060426 Top 4-2a - Einbindung des IMAGI und des LG GDI-DE bei GEOSS, GMES und INSPIRE, Mandatierung der Ressortvertreter.
Deutsche Beiträge zu europäischen und internationalen Vorhaben in Bezug auf Standards für Geodaten und Geodaten-Dienste sowie eine gemeinsame Geodatenpolitik als konsentierte Stellungnahmen.
  1. Um eine einheitliche deutsche Position hinsichtlich der nationalen Geoinformationspolitik zu erreichen, steht den Vertretern/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in europäischen und internationalen Vorhaben, Programmen und Initiativen das Netzwerk um den IMAGI zur Verfügung.
  2. Vertreter/innen i.S.d. Nr. 1, welche deutsche Positionen in Bezug auf Festlegungen für die Standards von Geodaten und Geodaten-Diensten sowie eine Geodatenpolitik einbringen, greifen dabei möglichst auf den jeweiligen Sachstand beim Aufbau der GDI-DE zurück bzw. stimmen die deutsche Position im Netzwerk um den IMAGI zuvor ab.
  3. Sofern eine vorherige Abstimmung der deutschen Position nicht möglich war, werden die Ergebnisse oder Zwischenergebnisse der in Nr. 1 angesprochenen europäischen und internationalen Vorhaben, Programmen und Initiativen von den Vertretern/innen der deutschen Interessen unmittelbar an den IMAGI und das LG GDI-DE rückgekoppelt.
Beschluss 060426 Top 4-2b - Festigung und Ausbau des Netzwerks zum Aufbau der Geodateninfrastruktur für Deutschland
  1. Die Ressorts benennen jeweils einen Ansprechpartner vergleichbar dem Länderansprechpartner im GDI-DE-Organisationsmodell für die operative Federführung bei IMAGI-relevanten Themen im Ressort.
  2. Die IMAGI-Mitglieder stellen bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Strategiepapieren in ihren Häusern sicher, dass Konsequenzen für den Aufbau und die Nutzung der Nationalen Geodatenbasis, Geodatendienste sowie eine gemeinsame Datenpolitik aufgezeigt und beachtet werden.
  3. Abstimmungen des Bundes mit einzelnen Bundesländern können unmittelbar zwischen den operativen Ansprechpartnern oder dem IMAGI-Mitglied und dem jeweiligen Ländervertreter im LG GDI-DE erfolgen.
Beschluss 060426 Top 6-1-3 - Emissionsinventare
  1. Der IMAGI stellt dem LG GDI-DE den Bericht des Pilotprojekts zur Verfügung. Das LG GDI-DE wird gebeten, auf eine Verbesserung des Geodatenaustauschs zwischen Bund und Ländern in Bezug auf eine zeitnahe, fristgerechte und kostenfreie bzw. preislich angemessene Bereitstellung hinzuwirken. Probleme beim Geodatenaustausch zwischen Bund und Ländern werden im Bericht exemplarisch anhand von ALK, InVeKoS- und Statistik-Daten aufgezeigt.
  2. Bei der Definition der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) und dem weiteren Ausbau des GeoPortal.Bund sind die Ergebnisse des Pilotprojektberichts zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere das Basis-DLM (BKG), das Corine Land Cover (UBA), die Bodenübersichtskarten (BÜK) und die Klimadaten des DWD.
  3. Das derzeit von BMU in Erstellung befindliche Klimaschutzstatistikgesetz (KSStatG) soll die Mitwirkung der Datenhalter und den Datenfluss für die Klimaschutzberichterstattung in Deutschland regeln. Da die Klimaschutzberichterstattung Deutschlands von der fachübergreifenden Verfügbarkeit von Geodaten abhängt, bittet der IMAGI seine Mitglieder, sich im Rahmen der anstehenden Ressortabstimmung des KSStatG in ihre Häuser aktiv einzubringen.
Beschluss 060426 Top 6-1-4a - Musterbedingungen für die Abgabe von Geodaten des Bundes
  1. Der Entwurf der "Rahmenrichtlinie Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten" wird von den "Musterbedingungen für die Abgabe von Geodaten des Bundes" abgelöst.
  2. Stellen des Bundes, die Geodaten bereitstellen, sollen ihre Bereitstellungskonditionen an den Empfehlungen der Musterbedingungen ausrichten.
  3. Ziel der Musterbedingungen ist eine Vereinheitlichung der Abgabebedingungen für Geodaten im Interesse einer für den Nutzer transparenten, allgemeingültigen Bereitstellungspolitik für Geodaten des Bundes. Der ressortspezifische Gestaltungsspielraum für die quantitative Festsetzung von Entgelten bleibt unberührt.
  4. Die Ressortvertreter im IMAGI werden gebeten, in Zusammenarbeit mit der IMAGI Geschäfts- und Koordinierungsstelle betroffene Einrichtungen zu identifizieren und auf die Anwendung der "Musterbedingungen" hinzuwirken. Über die Ergebnisse soll dem IMAGI auf der nächsten Sitzung berichtet werden.
Beschluss 060426 Top 6-1-4b - kostenfreier Geodatenaustausch
BMI wird gebeten, gemeinsam mit BMF die Prüfung einer generellen Regelung der unentgeltlichen Abgabe und Nutzung von Geodaten vorzunehmen.

Beschluss 060426 Top 6-2-1 - Umsetzung INSPIRE
  1. Der IMAGI stellt fest, dass für die zeitnahe Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie finanzielle und personelle Ressourcen zusätzlich erforderlich werden. Der prioritäre Aufwand wird bezogen auf Annex I der Richtlinie zunächst in den Geschäftsbereichen des BMI, BMU und BMVBS gesehen. Der erste konkrete Aufwand wird durch die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen zu Annex I festgelegt.
  2. BMI und BMU werden aufgefordert bis Ende 2006 über den Fortschritt bei der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen zu berichten.
Beschluss 060426 Top 6-2-2 - Ebenenübergreifend abgestimmter NGDB-Kriterienkatalog
  1. Der IMAGI bittet BMI und BMWi das von der AG IMAGI vorgestellte Konzept der NGDB im Lenkungsgremium GDI-DE zu präsentieren.
  2. Zielstellung muss es sein, zur 16. Sitzung des IMAGI einen Kriterienkatalog für eine verwaltungsübergreifende NGDB vorzulegen, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt ist.

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14. Sitzung vom 05.04.2005


Beschluss zu TOP 6.2 - Ausbau GeoPortal.Bund: Um die Qualität und die Breite des Datenangebots innerhalb des GeoPortal.Bund zu verbessern und zu erweitern, sind weitere Fachbehörden des Bundes mit ihren Fachdaten (Geodaten, Geowebservices und Metadaten) verstärkt einzubinden. Hierzu müssen diese durch die jeweiligen Ressorts zur Mitarbeit aufgefordert werden. Hinweise über die bereits Geodaten bereitstellenden Einrichtungen liefert der Bericht über die Geodatenerhebung 2004.
Des Weiteren müssen alle (gegenwärtig und zukünftig) anzuschließenden Datenanbieter neben den Geodaten auch die dazugehörigen Metadaten und Service-Metadaten bereitstellen, mit denen man von den Metadaten direkt auf die Geodatendienste der Fachdatenanbieter gelangt.
In Kooperation mit dem LG GDI-DE muss darauf hingewirkt werden, dass verstärkt Daten und Dienste aus der Landes- und Kommunalebene in das GeoPortal.Bund eingebunden werden.
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13. Sitzung vom 02.11.2004


Beschluss zu TOP 3 - Globale Erdbeobachtung - GEO/GEOSS: Die Ressorts BMU, BMBF, BMVBW und BMI erarbeiten bis zur nächsten IMAGI - Sitzung einen Vorschlag zur Einbindung des IMAGI und des Lenkungsgremiums GDI-DE bei GEOSS, GMES und INSPIRE.
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12. Sitzung vom 30.03.2004


Beschluss zu TOP 4.3 - Erweiterung GeoMIS.Bund: Der IMAGI empfiehlt, dass vorhandene und zu erstellende Metadateninformationssysteme um die Felder des ISO 19119 (Services) erweitert werden, um den Zugang zu den Geodaten über die Metadaten zu ermöglichen.
Des Weiteren soll das in GeoMIS.Bund eingefügte Datenfeld gemäß der Kategorien der vom IMAGI verabschiedeten Entgeltrichtlinie bei allen Metadateninformationssystemen von den Datenhaltern gefüllt werden.

Beschlussvorschlag zu TOP 4.2: Der IMAGI beschließt, das Projekt „Schutzgebietsinformationen“ dem künftigen Lenkungsgremium als ein Projekt für den gemeinsamen Aufbau einer Geodateninfrastruktur Deutschland – GDI-DE vorzuschlagen.
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11. Sitzung vom 21.11.2003


Beschluss 1 zu TOP 4.1.1: Einrichtung Kompetenzzentrum Schutzgebietsinformationen: Der IMAGI nimmt den Bericht und die Empfehlungen der AG Geodateninfrastruktur Deutschland aus dem Pilotprojekt „Schutzgebietsinformationen nach Umwelt- und Wasserrecht“ zur Kenntnis. Schutzgebietsinformationen werden für mehr als 20 Fachaufgaben der Bundesverwaltung benötigt. Die dafür zur Verfügung stehenden Datensätze sind jedoch uneinheitlich und mehrfach redundant. Die Defizite sollen durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums, das sowohl für die Beschaffung als auch für die Weitergabe der Schutzgebietsdaten technisch und organisatorisch zuständig sein wird, behoben werden.

Beschluss 2 zu TOP 4.1.3: Realisierung GeoPortal.Bund für 2004 Der IMAGI bittet das BMI, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dezentralen Geo-Datenhaltern (z.B. Bundesamt für Naturschutz, Statistisches Bundesamt, Bundesanstalt für Wasserbau, Deutscher Wetterdienst) den Ausbau des GeoPortal.Bund fortzusetzen und ein notwendiges Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2004 durchzuführen.

Beschluss zu TOP 4.2: Berichterstattung über die GDI-DE an den Deutschen Bundestag: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in seiner Entschließung vom 15. Februar 2001 (Drucksache 14/5323) aufgefordert, regelmäßig in jedem 3. Jahr einer Legislaturperiode über den Fortschritt der Geodateninfrastruktur Deutschland zu berichten. In seiner Entschließung vom 11. April 2003 (Drucksache 15/809) wird die Bundesregierung weiterhin gebeten, über die Koordinierung des Geoinformationswesens auf Bund-Länderebene zu berichten. Der IMAGI bittet seine Geschäfts- und Koordinierungsstelle, die Berichterstattung redaktionell einzuleiten und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Ressorts im IMAGI einen ersten Entwurf bis zur 12. Sitzung des IMAGI vorzulegen.
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10. Sitzung vom 20.3.2003


TOP 4, Beschluss 4.2.1: Vorbereitung der Ausschreibung für GeoPortal.Bund Für den weiterhin zügigen Ausbau der Geodateninfrastruktur Deutschland(GDI-DE), bittet der IMAGI das BMI, die Ausschreibung für den weiteren Ausbau des GeoPortal.Bund vorzubereiten.
Der Auftrag für ein erweitertes GeoPortal mit den Modulen eCommerce und Web-Mapping soll im nächsten Kalenderjahr 2004 vergeben werden.

TOP 4, Beschluss 4.2.2: Umsetzung technischer Standards von Fachmetainformationssystemen mit Geodaten Der IMAGI bittet die Ressorts, beim Aufbau von neuen Geo-Metainformationssystemen (Geo-MIS) in den nachgeordneten Dienstbereichen, die Richtlinien und Standards von GeoMIS.Bund zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die in der GeoMIS.Bund Anwendung definierte erweitere Kernmenge an Datenfeldern bezogen auf den internationalen Metadaten-Standard der ISO 19115.
Fachbehörden, die bereits über Metainformationssysteme mit Geoinformationen verfügen und die Standards nicht erfüllen, werden gebeten, den Umstellungsprozess der jeweiligen Systeme zur vollständigen Integration in GeoMIS.Bund einzuleiten.

TOP 6, Beschluss 6.1: Geodatenkatalog Der IMAGI fordert die Bundesressorts auf, die Geodaten produzierenden Bundesbehörden ihres Geschäftsbereiche zu veranlassen, bis Ende Mai 2003 für ihre Fachbereiche Geodatenkataloge nach den Kategorien Grundversorgung und Standardversorgung in digital verwertbarer Form ressortbezogen vorzulegen.

TOP 6, Beschluss 6.2: Geobasisdatenaktualisierung Die angestrebte enge Zusammenarbeit zwischen dem BKG und anderen Bundesdienststellen zur Verbesserung der Aktualität der Geobasisdaten ist noch nicht im wünschenswerten Umfang realisiert.
Die an der Aktualisierung der Geobasisdaten beteiligten Ressorts werden gebeten, die Zusammenarbeit zwischen den in den nachgeordneten Geschäftsbereichen angesiedelten Bundesdienststellen mit dem BKG zu verbessern und zu beschleunigen.
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9. Sitzung vom 09.10.2002


TOP 4.2 - Pilotprojekte:
Der IMAGI nimmt den Bericht des BKG zu den Pilotprojekten zur Kenntnis und bittet die Arbeitsgruppe GDI-DE, die Ergebnisse auf weitere Projekte zu übertragen, um schrittweise die GDI-DE aufzubauen. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des IMAGI wird gebeten, eine projektbezogene Validierung für den Bereich Schutzgebiete durchzuführen.

TOP 6 - Entgelte und Abgabebedingungen:
Der IMAGI nimmt den Entwurf der Rahmenrichtlinie "Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten" zur Kenntnis. Er bittet BMI und BMWi, offene Fragen bilateral zügig zu klären. Über den Beschluss soll im Umlaufverfahren entschieden werden.Der IMAGI bittet die Geschäftsstelle des IMAGI beim BKG jeweils zur Herbstsitzung um einen Erfahrungsbericht der beteiligten Bundesbehörden. Diese Berichte sollen in den - jeweils im dritten Jahr einer Legislaturperiode - vorzulegenden Bericht an den Deutschen Bundestag aufgenommen werden.

TOP 7 - Öffentlichkeitsarbeit:
Der IMAGI bittet das BKG, eine erweiterte und aktualisierte Auflage der Broschüre "Geoinformation und moderner Staat" aufzulegen und die Vorteile neuer multimedialer und internetbasierter Medien verstärkt zu nutzen.

TOP 8 - Geo-Thesaurus:
Der IMAGI bittet das BMI, die Übernahme von Pflege und Weiterentwicklung des momentan im Umweltbundesamt gepflegten Geo-Thesaurus durch das BKG prüfen zu lassen.
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8. Sitzung vom 17.04.2002


TOP 4, Beschluss 4.2: Ansprechpartner GeoMis.Bund
Um GeoMis.Bund in seiner angestrebten Ausbaustufe für die Bundesverwaltung zügig verfügbar zu machen, weist der IMAGI nachdrücklich darauf hin, dass von den Fachbehörden während der Installationsphase und des anschließenden Dauerbetriebs der GeoMis.Bund - Schnittstelle folgende Maßnahmen zu treffen sind:
  • Benennung eines ständigen Ansprechpartners für das Projektmanagement,
  • Benennung von ständigen Experten für die IT (Netz, Sicherheit, Datenbank, etc.).
TOP 4, Beschluss 4.3: Validierung NGDB
Gemäß Beschluss 4.1 der 7. IMAGI-Sitzung soll der Grunddatenbestand einer nationalen Geodatenbasis (NGDB) ressortbezogen ermittelt werden. Der IMAGI beschließt, die Ermittlung des Grunddatenbestandes einer NGDB in Pilotprojekten modellhaft durchzuführen. Darüber hinaus soll die Ermittlung auch auf projekttypische Dienste, Prozesse und Interaktionen in den Projekten ausgedehnt werden. Die Aufgabe soll von der IMAGI-Geschäftsstelle in Kooperation mit den jeweiligen Beauftragten der beteiligten Ressorts und der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur ausgeführt werden.

TOP 4, Beschluss 4.4: Auftrag Konzept GeoPortal.Bund
Der IMAGI beauftragt die IMAGI-Geschäftsstelle gemeinsam mit der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur das Grobkonzept für das GeoPortal.Bund weiter auszuarbeiten. Der BMI wird gebeten, das BKG mit der anschließenden Entwicklung des GeoPortal.Bund zu beauftragen.

TOP 5, Beschluss 5.2: Bericht Entgelte und Abgabebedingungen
Der IMAGI nimmt den Bericht der ‚Expertengruppe Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten‘ (Stand 22.März 2002) mit der „Rahmenrichtlinie für die Geodatenabgabe durch Bundesbehörden“ zustimmend zur Kenntnis.

Um den gegenseitigen Austausch von Geodaten unter Bundesbehörden zu erleichtern, spricht sich der IMAGI dafür aus, durch einen Generalhaushaltsvermerk die kostenlose Abgabe der genannten Daten zu ermöglichen.
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7. Sitzung vom 10.10.2001


TOP 4, Beschluss 4.1: Geodateninfrastruktur Deutschland
Der IMAGI beschließt, entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 über die "Nutzung von Geoinformationen in Deutschland", den Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) als öffentliche Infrastrukturmaßnahme nachhaltig und zügig voran zu treiben. Der Aufbau ist zunächst auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung zu konzentrieren. Dabei ist in einem dreistufigen, vom IMAGI koordinierten Prozess vorzugehen.
  • Ziel der 1. Stufe ist die Harmonisierung des Zugangs zu den Nachweisen (Metainformationssysteme) über Geodaten des Bundes durch GeoMIS.Bund.
  • Ziel der 2. Stufe ist die Harmonisierung der fachlichen Objektartenkataloge und die Entwicklung von Schnittstellen, Konvertierungsmodulen, Normen und Verfahren zur Datenintegration. Bei der Harmonisierung der Objektartenkataloge und der Festlegung von geodätischen Referenzsystemen wird der europäische Kontext berücksichtigt. Der Bedarf und die Bereitstellung des Grunddatenbestandes in der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) ist durch die Ressorts zu validieren. Als gemeinsame Basis für einen ressortübergreifenden Objektartenkatalog bietet sich das neue ALKIS/ATKIS-Datenmodell an, das ISO-191xx-konform ist.
  • Ziel der 3. Stufe ist die schrittweise Implementierung der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) auf der Grundlage der in der 2. Stufe erarbeiteten Integrationskonzeption.
Folgende Handlungsfelder werden als notwendig für den Aufbau der GDI.de identifiziert:
Ergreifen notwendiger politischer Maßnahmen; Bestands- und Bedarfsanalyse einer Nationalen Geodatenbasis aus Bundessicht; Harmonisierung der Nationalen Geodatenbasis, Normen, Standards und Semantik; Aufbau eines bundesweiten Geodatennetzwerkes; Optimierung der Bezugs- und Abgabebedingungen für Geodaten; Qualifizierungsinitiativen; Öffentlichkeitsarbeit.

TOP 4, Beschluss 4.2: Bund-Länder-Konferenz
Durch die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 sind Bund, Länder und private Initiative aufgerufen, in vertrauensvollem und engem Zusammenwirken die in den Geowissenschaften und Geoinformation liegenden Chancen nachhaltig zu nutzen und weiter zu verbessern.
Der IMAGI beschließt, dass die Länder in Kürze zu einer ersten Bund-Länder-Konferenz mit dem Thema: "Gemeinsame Strategie für die Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages" eingeladen werden sollen.
Zur Vorbereitung der Bund-Länder-Konferenz wird eine IMAGI-Arbeitsgruppe "Geodateninfrastruktur" eingerichtet. Diese erarbeitet Beschlussvorschläge für die Rangfolge der Handlungsfelder zum Aufbau der GDI.de.

TOP 4, Beschluss 4.3: Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft
Der IMAGI stellt übereinstimmend fest, dass zur nachhaltigen und verbesserten Nutzung der Geoinformation gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 der Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) in den verschiedenen Handlungsfeldern in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen soll.
Der IMAGI beschließt zu diesem Zweck, möglichst schnell einen Prozess des Dialogs mit Wirtschaft und Wissenschaft in Gang zu setzen.

TOP 6, Beschluss 6.1: Bundes-Entgelt-Richtlinie für Geodaten
Der von der Expertengruppe „Entgelte und Abgabebedingungen für Geofachdaten“ vorgelegte Zwischenbericht wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Expertengruppe wird beauftragt, die im Zwischenbericht dargestellten Problembereiche und aufgezeigten Handlungsfelder zu bearbeiten und die erzielten Ergebnisse zur Frühjahrssitzung 2002 vorzulegen
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6. Sitzung vom 31.05.2001


TOP 4.2, Beschluss
Zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen bei der Abgabe von Geofachdaten durch Bundesbehörden beschließt der IMAGI, eine Expertengruppe zu beauftragen, sich intensiv der Problematik „Kosten und Entgelte für Geodaten“ auf Bundesebene anzunehmen und im Zusammenwirken mit den geodatenabgebenden Bundesdienst-stellen in Anlehnung an den AdV-Entgelt-Richtlinien-Entwurf einen Zwischenbericht über den ersten Entwurf einer ‚Bundes-Entgelt-Richtlinie für Geodaten‘ vorzulegen.
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5. Sitzung vom 06.10.2000


TOP 4.2, Beschluss
Der IMAGI nimmt den Bericht über die Erhebung "Fachaufgaben, Geodatenbestände und Geodatenflüsse in der Bundesverwaltung" (Stand 14. September 2000) zustimmend zur Kenntnis.
Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts sind von der Arbeitsgruppe "Konzeption Geodatenmanagement" als beschlussreife Vorlagen an den IMAGI zu richten.
Der Bericht ist allen an der Erhebungsaktion beteiligten Einrichtungen des Bundes umgehend zur Verfügung zu stellen.


TOP 4.1, Beschluss
Der IMAGI nimmt die "Konzeption eines effizienten Geodatenmanagements des Bundes" (Stand 19. September 2000) - mit den vorgebrachten Änderungen - zustimmend zur Kenntnis.
Die Konzeption wird allen Einrichtungen des Bundes umgehend zur Verfügung und bis zum 10.10.2000 im Internet bereit gestellt.
Ein Fortschrittsbericht sowie eine ggfs. notwendige Fortschreibung der Konzeption werden durch die Arbeitsgruppe "Konzeption Geodatenmanagement" jeweils zu den Herbstsitzungen des IMAGI vorgelegt werden.

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4. Sitzung vom 16.05.2000


Der IMAGI nimmt den 1. Entwurf der „Konzeption eines effizienten Geodatenmanagements des Bundes“ zustimmend zur Kenntnis. Die Erhebungsaktion über Fachaufgaben, Geodatenbestände und Geodatenflüsse in der Bundesverwaltung ist weiter zu führen, die Ergebnisse sind in die Konzeption einzuarbeiten, und deren endgültige Fassung ist auf der nächsten IMAGI-Sitzung vorzulegen.

TOP 4.4, Beschluss
Zur Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten ist ein Metadaten-Informationssystem des Bundes für Geodaten (MIS-Bund) aufzubauen.
Das BMI wird gebeten, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als Auftraggeber für die Entwicklung und den späteren Betrieb des MIS-Bund zu benennen.
Nach Auffassung des IMAGI ist hierzu ein Recherchewerkzeug (Broker-System), das auf die dezentral vorhandenen und geplanten Metadaten-Informationssysteme in Bundeszuständigkeit zugreift, am besten geeignet.
Der Auftraggeber soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Geodatenmanagement als ersten Schritt eine Anhörung mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung durchführen


TOP 4.5, Beschluss
Zur Identifizierung von F&E-Bedarf ist für die ressortübergreifende Nutzung von Geodatenbeständen zu gegebener Zeit eine Bestandsaufnahme derzeitig laufender Vorhaben, die Auswirkungen auf das nationale Geodatenmanagement haben, vorzunehmen.

TOP 4.6, Beschluss
Als Beitrag zur Harmonisierung des Raumbezugs von Geofachdaten soll der Bund im Rahmen der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben ab sofort für alle neu aufzubauenden und für die zu reorganisierenden Geofachdatebestände die Geobasisdaten (Topographische Grundlagendaten) des Geodatenzentrums (GDZ) beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) verwenden.

TOP 4.10, Beschluss
Der IMAGI weist auf mögliche Probleme bei der Anwendung der Bund-Länderver-einbarung „über die kontinuierliche Abgabe digitaler geotopographischer Informationen der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich“ hin und bittet das BMI, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

TOP 4.11, Beschluss
Der IMAGI beschließt, die als Anlage beigefügte Liste über öffentlich zugängliche Metadaten-Informationssysteme (MIS) in die Internet-Seite des IMAGI einzustellen. Diese Liste kann um weitere öffentlich zugängliche und öffentlich geförderte MIS erweitert werden.

TOP 4.12, Beschluss
Der IMAGI bittet das BMI um Prüfung, wie die Entgeltregelungen innerhalb der Bundesverwaltung harmonisiert werden können.
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3. Sitzung vom 14.12.1999


TOP 5.7, Beschluss 1
Der IMAGI beschließt, dass als Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Zugangs zu Geoinformationen eine allgemein zugängliche INTERNET-Seite beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) eingerichtet wird, die einen Überblick über die vorhandenen und öffentlich zugänglichen Geodatenbestände der Bundesressorts und nachgeordneten Behörden liefert.
Diese INTERNET-Seite soll mit Hilfe einer Schlagwortliste von übergeordneten raumbezogenen Fachbegriffen auf die INTERNET-Seiten der Dienststellen verweisen, die Geodatenbestände anbieten.
Grundlage für die Zusammenstellung der Schlagwortliste sind die Ergebnisse der Fragebogenaktion. Ergänzende Angaben sowie die notwendigen INTERNET-Adressen sind von den Dienststellen zu liefern.


TOP 6.5, Beschluss 2
Der IMAGI empfiehlt, als Beitrag zur Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten, den Aufbau neuer Metadaten-Informationssysteme an den Normentwürfen Normentwürfen ENV 12657 oder ISO TC211 auszurichten.
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2. Sitzung vom 15.07.1999


TOP 3, Beschluss 1.1
Der IMAGI beschließt, alle Teilnehmer der Fragebogenaktion durch die Geschäftsstelle des IMAGI über die Ergebnisse zu unterrichten.

TOP 3, Beschluss 1.2
Der IMAGI beschließt, die Tabellen zum Geodatenbestand und zu Metadaten-Informationssystemen auf einer von der Geschäftsstelle des IMAGI einzurichtenden INTRANET-Seite zur Verfügung zu stellen sowie die beteiligten Ressorts um Prüfung der Tabellen und um Rückmeldung zu bitten.

TOP 3, Beschluss 1.3
Der IMAGI beschließt, daß über eine Veröffentlichung der Tabellen zum Geodatenbestand und zu Metadaten-Informationssysteme im INTERNET zu einem späteren Zeitpunkt befunden wird. Welche Datenbestände von einer Einstellung ins INTERNET auszunehmen sind, wird von den Ressorts festgelegt.

TOP 3, Beschluss 2
Der IMAGI beschließt, eine Arbeitsgruppe „Konzeption Geodatenmanagement“ unter Leitung des BKG einzurichten. Diese AG erarbeitet bis Frühjahr 2000 eine Konzeption für das Geodatenmanagement des Bundes. Ein Grobkonzept soll bis Dezember 1999 vorgelegt werden.
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1. Sitzung vom 08.09.1998


Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen zur Umsetzung der Handlungsempfehlung in Abschnitt IV der Kabinettvorlage durch Arbeitsgruppen.

Einsetzung der Arbeitsgruppe „Bestandsaufnahme“

Einsetzung der Arbeitsgruppe „Metadaten-Informationssysteme“

Einladung des Vorsitzenden der AdV zu den Plenarsitzungen des IMAGI.

Vertretung des Bundes im GI-Bereich auf internationaler Ebene (noch keine Entscheidung bez. der Person des Vertreters).

Der Ausschuss hielt eine eigene Geschäftsordnung unter Hinweis auf die als ausreichend erachteten Regelungen der GGO für entbehrlich. Es wird von einer kontinuierlichen Mitarbeit der Ressorts ausgegangen.

Der Ausschuss war sich einig, dass von regelmäßigen Tätigkeitsberichten an das Bundeskabinett zunächst abgesehen werden sollte. Eine Befassung des Kabinetts soll nur dann in Betracht kommen, wenn eine Kabinettentscheidung zur Umsetzung konkreter Lösungsschritte zwingend erforderlich ist.

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