Die Richtlinie und ihre rechtliche Umsetzung


Allgemeine Informationen

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE), die am 15.Mai 2007 in Kraft getreten und im Europäischen Amtsblatt (pdf-Format, 111 KB) veröffentlicht ist, schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geoinformationen. Sie muss von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Das Fundament für den Aufbau der Infrastruktur bilden die Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules, IR). Insgesamt sind für INSPIRE fünf solcher Bestimmungen definiert worden:


  • Metadata (definiert die Daten über Daten und Dienste),
  • Data Specification (legt die Datenspezifikationen der einzelnen Themen fest, die im Anhang der Direktive aufgelistet sind und ist notwendig für die Interoperabilität)
  • Network Services (macht Vorgaben über das Leistungsvermögen der Dienste),
  • Data and Service Sharing (Entwicklung von Lizenzen, Copyrights, etc.),
  • Monitoring and Reporting (legt Indikatoren für ein Qualitätsmanagement von Geodaten und Geodatendiensten fest und definiert die Berichtspflichten).

Diese werden durch so genannte Drafting Teams entwickelt. Ihre Ergebnisse und Veröffentlichungen sind auf den Internetseiten im INSPIRE im Dokumentenarchiv zu finden. Die Durchführungsbestimmungen werden als Verordnungen oder Entscheidungen der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant.

Am 15.5.2009 soll die Umsetzung in nationales Recht innerhalb der Mitgliedstaaten erfolgen. Eine Übersicht zum aktuellen Stand der rechtlichen Umsetzung der Mitgliedstaaten finden Sie auf den INSPIRE Webseiten.
Die rechtliche Umsetzung in Deutschland bedeutet - aufgrund der föderalen Struktur - eine rechtliche Umsetzung sowohl auf Ebene des Bundes als auch innerhalb der 16 Bundesländer. Insgesamt sind somit 17 Gesetze zu erlassen, bzw. soweit schon vorhanden, entsprechend zu novellieren.
Die folgende Tabelle zeigt nach derzeitigem Kenntnisstand der KSt. GDI-DE den aktuellen Stand der rechtlichen Umsetzung in Deutschland.


Land Informationen Inkrafttreten
Bund und Länder VV GDI-DE
(pdf-Datei, 72kb)
Haken, erledigt
30. Oktober 2008
Bund GeoZG
(pdf-Datei, 77kb)
Haken, erledigt
14. Februar 2009
Baden-Württemberg LGeoZG BW
(pdf-Datei, 100kb)
Haken, erledigt
24. Dezember 2009
Bayern BayGDIG Haken, erledigt
1. August 2008
Berlin GeoZG Bln Haken, erledigt
13. Dezember 2009
Brandenburg GVB1_INSPIRE-UmsetzG Haken, erledigt
14. April 2010
Bremen BremGeoZG
(pdf-Datei, 48kb)
Haken, erledigt
10. Dezember 2009
Hamburg HmbGDIG Haken, erledigt
31. Dezember 2009
Hessen Änderung HVGG
Haken, erledigt
17. März 2010
Mecklenburg-Vorpommern Geodatenzugang VV M-V Haken, erledigt
31. Mai 2010
Niedersachsen  
x

II. Quartal 2010 (geplant)
Nordrhein-Westfalen GeoZG-NRW Haken, erledigt
18. Februar 2009
Rheinland-Pfalz  
x

Mitte 2010 (geplant)
Saarland SGDIG
(pdf-Datei, 1,6 MB)
Haken, erledigt
28. August 2009
Sachsen SächsGDIG
(pdf-Datei, 87 KB)
Haken, erledigt
5. Juni 2010
Sachsen-Anhalt GDIG LSA
(pdf-Datei, 4 MB)
Haken, erledigt
21. Juli 2009
Schleswig-Holstein  
x

II. Quartal 2010 (geplant)
Thüringen ThürGDIG
(pdf-Datei, 504kb)
Haken, erledigt
31. Juli 2009
(letzte Aktualisierung, )