Häufig gestellte Fragen


Gibt es einen Unterschied zwischen Datenhalter und Datenbereitsteller?

24.02.2010

Ja. Datenhalter ist immer die Stelle, die für die Datenhaltung zuständig ist. Der Datenhalter kann aber auch Aufgaben auf mehrere Stellen verteilen, z.B. eine Pflegestelle und ein Vertriebszentrum. INSPIRE richtet sich sowohl an Geodatenhalter als auch an die Bereitsteller. Die Maßnahmen hierfür sind sinnvoller Weise zwischen den beteiligten Stellen abzustimmen (z.B. INSPIRE Metadatenerzeugung beim Halter, INSPIRE-Dienste beim Bereitsteller). Im Ergebnis muss dann jeder "INSPIRE-Datensatz" nach den INSPIRE Regeln (Suchdienste, Viewing, Download,...) zugänglich sein.


Was bedeutet INSPIRE-konform bereitstellen?

24.02.2010

INSPIRE-konforme Bereitstellung bezieht sich auf die jeweiligen Anforderungen, die verpflichtend in der Richtlinie 2007/2/EG und in den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen enthalten sind. Bezogen auf einen Datensatz schließt dies gemäß den INSPIRE-Fristen zunächst die Existenz eines INSPIRE-konformen Metadatensatz und dessen Bereitstellung über einen INSPIRE-konformen Suchdienst ein. Im Weiteren sollte der Datensatz über einen INSPIRE-konformen Visualisierungsdienst darstellbar und über einen INSPIRE-konformen Downloaddienst herunterladbar sein. Die Strukturen des Datensatzes sollte in den Teilen, in denen er auf die INSPIRE-Datenspezifikation beziehbar ist, INSPIRE-konform transformiert werden (falls möglich und notwendig). Die INSPIRE-konforme Bereitstellung ist dementsprechend ein langfristig angelegter Prozess, der mindestens bis in das Jahr 2019 hineinreicht.


Zu was verpflichten die Einträge in der Monitoringliste 2010. Muss ich die Daten dann auch im INSPIRE konformen Datenmodell bereitstellen?

24.02.2010

Nein, nicht pauschal. Das Monitoring 2010 bezieht sich auf das Vorjahr 2009. Sie sind in der Folge gemäß INSPIRE Zeitplan verpflichtet, bis 3.12.2010, INSPIRE-konforme Metadaten zu erzeugen und zwar bezogen auf den Datensatz wie er existiert. Im Jahr 2011 müssen diese Metadaten dann über einen Katalogdienste recherchierbar und die Geodaten über einen Viewingdienst visualisierbar sein. Die Bereitstellung in einem INSPIRE-konformen Datenmodell hängt dann im weiteren davon ab, inwieweit Inhalte in dieses Datenmodell transformierbar sind. Falls ja, müssen nur diese Bestandteile bereitgestellt werden. Es müssen letztlich keine zusätzlichen Daten erhoben werden, um den Datensatz vollständig kompatibel zu machen.


Wann ist eine Kopie eines Datensatz eine Kopie und wann ein eigener Datensatz?

24.02.2010

Diese Frage ist immer in eigener Verantwortung zu entscheiden. Die Kommission hatte allerdings zu einem früheren Zeitpunkt deutlich gemacht, dass strukturelle Änderungen an einem Datensatz, die separat abgespeichert und vorgehalten werden, dazu führen, dass dieses Ergebnis als ein eigener Datensatz angesehen wird. Beispiele hierfür sind geometrische Generalsierungen, wie sie für die Erzeugung kleinmaßstäbiger Folgeprodukte üblich sind, die Veränderung von Topologien.


Sollen auch Daten aus ATKIS, wie z.B. Verkehrsnetze, Gewässernetze, Schutzgebiete benannt werden, obwohl andere Stellen originär für dieses Thema zuständig sind?

24.02.2010

Auch wenn die fachliche Zuständigkeit in Deutschland eindeutig geregelt ist (z.B. Natur- oder Wasserschutzgebiete), müssen alle Geodatensätze genannt werden, die einen Bezug zu den Vorgaben der Richtlinie haben (§4 und Annex I bis III). Abweichungen hierfür sind nur dann zulässig, wenn es sich um reine Kopien handelt, die weder inhaltlich noch geometrisch verändert wurden.


Muss ich einen eigenen Katalogdienst aufsetzen oder gibt es einen zentralen Dienst? Welchen?

24.02.2010

Die Strategie der GDI-DE sieht eine zentrale Schnittstelle vor, über die die Metadaten für die Europäische Kommission, aber auch andere Nutzen zugänglich sind. Die Realisierung erfolgt über das Modellprojekt Geodatenkatalog-DE. Als Datenhalter, der von INSPIRE betroffen ist, sollte ich darauf achten, dass meine Metadaten über den Geodatenkatalog-DE recherchierbar sind. Dies sollte in der Regel mit einem vertretbaren technischen Aufwand machbar sein, da die vollständige INSPIRE-Konformität incl. hoher Verfügbarkeit und guter Performanz in der zentralen Schnittstelle sichergestellt wird.


Was bedeutet "voidable"?

24.02.2010

"Voidable" bedeutet, dass für ein Attribut oder eine Assoziationsrolle der Wert "void" ("leer") definiert werden kann, wenn die Geodatensätze der Mitgliedsstaaten keine entsprechenden Werte enthalten, oder sie nicht zu tragbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden können.
Eigenschaften, die "voidable" sind, müssen nur dann bereitgestellt werden, wenn sie in den Geodatensätzen enthalten sind oder abgeleitet werden können. Ist das nicht der Fall und können diese nicht bereitgestellt werden, beeinträchtigt das nicht die Konformität. Die meisten Eigenschaften sind als "voidable" klassifiziert.


Wer muss Daten melden?

02.03.2010

INSPIRE verpflichtet alle betroffenen geodatenhaltenden Stellen. Dies ist genau dann der Fall, wenn meine Daten unter die genannten Themen des Annex I-III fallen und Artikel 4 der der INSPIRE-RL zutrifft.


Wer zum 15.5.2010 Datensätze für den Monitoring Bericht meldet, muss die Metadaten bis zum 3.12.2010 in einer Datei etc. erfassen

02.03.2010

Ja. Die Verpflichtung, zum 03.12.2010 INSPIRE-konforme Metadaten zu erfassen, ergibt sich dabei allerdings allein aus der Richtlinie und der Betroffenheit eines Datensatzes, nicht aus dem daraus folgenden Eintrag in die Monitoring-Liste.


Ab wann müssen diese Metadaten INSPIRE konform sein?

02.03.2010

Für Daten, die thematisch unter den Annex I der INSPIRE-RL fallen müssen Metadaten zum 3.12.2010 konform zur Verordnung Metadaten erstellt werden, bspw. in einer Datenbank oder auch dateibasiert. Für Daten des Annex II und III sind die Metadaten bis zum 3.12.2013 konform zu erstellen. Ab 9. Mai 2011 sind die Metadaten über den Geodatenkatalog Deutschland verfügbar zu machen.


Müssen bei einem betroffenen Datensatz, der nicht konform vorliegt, die fehlenden Attribute nacherfasst werden?

02.03.2010

Nein, INSPIRE fordert nicht die Neuerfassung von Daten.


Müssen die Kommunen für die Themen Koordinatenreferenzsysteme und Gittersysteme Datensätze melden?

02.03.2010

Das Thema nimmt insgesamt eine Sonderrolle ein, da es sich nicht um ein fachliches Themen handelt. Es bezieht sich nicht auf einen herunterladbaren und sichtbaren Datensatz. Vielmehr werden Festlegungen zur Georeferenzierung von Geodaten getroffen.


Wie aktuell müssen die Daten für die EU sein?

02.03.2010

Der Aktualisierungszyklus beträgt 6 Monate nach änderung der Quelldaten. Für einzelne Datenthemen kann es gesonderte Aktualisierungszyklen geben, die in der „Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten“ nachzulesen sind.


Unterliegen Rasterdaten, die den Annex-Themen entsprechende Inhalte aufweisen (z.B. die gescannten Vorstufen der Digitalen Topographischen Karten DTK enthalten Gewässer, Ver-kehrsnetze, Schutzgebiete, Administrative Einheiten) überhaupt INSPIRE, da in den Datenspezifikationen ausschließlich auf objektstrukturierte Vektordaten abgehoben wird?

02.03.2010

Maßgebend dafür, ob Daten unter die INSPIRE-RL fallen ist Artikel 4 der Richtlinie sowie der Bezug zu einem oder mehreren Themen des Annex I-III. Demzufolge unterliegen auch Rasterdaten INSPIRE, jedoch mit der Einschränkung, dass sie die geforderte Konformität nicht erreichen können.


Die Steckbriefe zu den Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie (http://www.gdi-de.org/de_neu/inspire/navl_specs.html) enthalten bereits Hinweise auf in Frage kommende Datenbestände bzw. Datenhalter. Kommen sonst keine anderen Datenbestände und Datenhalter in Frage?

02.03.2010

Die Hinweise wurden exemplarisch von Fachnetzwerken zu den einzelnen Themen erstellt (Kontakt zu den Autoren über die Kst. GDI_DE ( mail@gdi-de.org). Sie sind als beispielhafte Hinweise und nicht als Festlegungen zu verstehen. Auch andere Datenbestände und Datenhalter können für INSPIRE relevant sein.


In welcher Tiefe unterliegt geographisches Namensgut dem INSPIRE-Thema Geografische Namen (z.B. Gewannnamen, Straßennamen, Baublockbezeichnungen, Namen von Landschaftselementen usw.)?

02.03.2010

http://inspire-forum.jrc.ec.europa.eu/mod/groups/topicposts.php?topic=12007&group_guid=9652


Unterliegen Adressdaten nur dann dem Thema Adressen, wenn sie mittels eines Koordinatenpaars georeferenziert sind?

02.03.2010

http://inspire-forum.jrc.ec.europa.eu/mod/groups/topicposts.php?topic=12013&group_guid=9652


Zu einigen Unterthemen des Themas Verkehrsnetze gibt es keine Steckbriefe - werden diese noch nachgeliefert?

02.03.2010

Die Kst. GDI-DE bemüht sich, Experten zu gewinnen und die noch fehlenden Steckbriefe sukzessive zur Verfügung zu stellen. über unseren RSS-Feed (http://www.gdi-de.org/de_neu/rss/gdi_de_news.xml) bzw. über die Rubrik Aktuelles (http://www.gdi-de.org/de_neu/aktuelles/navl_aktuelles.php) können Sie sich - nicht nur hierüber - auf dem Laufenden halten.


Im Steckbrief zu Schutzgebieten sind - im Gegensatz zum Entwurf der Verordnung – geologische Schutzgebiete in der tabellarischen Darstellung nicht erwähnt. Ist die Geologie somit nicht vom Thema Schutzgebiete betroffen?

02.03.2010

http://inspire-forum.jrc.ec.europa.eu/mod/groups/topicposts.php?topic=12015&group_guid=9652


Ab wann gelten Daten im Sinne von INSPIRE als georeferenzierbar und damit betroffen? Sind z.B. Excel-Tabellen mit „Sachdaten“ durch die Beinhaltung von Koordinaten oder der Nennung eines Ortsnamens pro Objekt auch INSPIRE-relevante „Geodaten“?

02.03.2010

Ja, maßgebend dafür, ob Daten unter die INSPIRE-RL fallen ist Artikel 4 der Richtlinie sowie der Bezug zu einem oder mehreren Themen des Annex I-III. Demzufolge unterliegen auch Rasterdaten INSPIRE, jedoch mit der Einschränkung, dass sie die geforderte Konformität nicht erreichen können.



(letzte Aktualisierung, 25.02.2010)