FAQ´s - Häufig gestellte Fragen
Zu Ihrer Information: Die Kommentierungen der FAQ´s sind rechtlich nicht geprüft. Die Koordinierungsstelle GDI-DE kommentiert Fragen in diesem Bereich, die durch Diskussionen in den Arbeitskreisen beantwortet wurden !
Begriffsdefinitionen
Allgemeine Fragen
Fragen zur Organisation der Datenbereitstellung
Fragen zu INSPIRE-Themen
Fragen zur Metadatenbereitstellung
Fragen zur Konformität der Geodatensätze
Fragen zu Monitoring-Indikatoren
Begriffsdefinitionen
- INSPIRE Geodatensatz
- Konformer INSPIRE Geodatensatz
- Nicht-konformer INSPIRE Geodatensatz
- Geodatendienst
- INSPIRE-Netzdienst
- INSPIRE-Netzdienst – Anfangsbetriebsfähigkeit
- INSPIRE-Netzdienst – volle Betriebsfähigkeit
Allgemeine Fragen
Fragen zur Organisation der Datenbereitstellung
- Gibt es einen Unterschied zwischen der datenhaltenden und der datenbereitstellenden Stelle?
- Wann ist eine Kopie eines Datensatz eine Kopie und wann ein eigener Datensatz?
- Sollen auch Daten aus ATKIS, wie z.B. Verkehrsnetze, Gewässernetze, Schutzgebiete benannt werden, obwohl andere Stellen originär für diese Themen zuständig sind?
- Wer muss Gedatensätze und -dienste melden?
- Müssen die Kommunen für die Themen Koordinatenreferenzsysteme und Gittersysteme Geodatensätze melden?
- Die Steckbriefe zu den Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie enthalten bereits Hinweise auf in Frage kommende Datenbestände bzw. Datenhalter. Kommen sonst keine anderen Datenbestände und Datenhalter in Frage?
- Soll der ALKIS-Datenbestand der Vermessungsverwaltung als ein Datensatz oder getrennt nach Themen (mehrere Datensätze) gemeldet werden?
- Wenn eine Institution zur Sammlung und Zusammenführung von Daten aus den Ländern rechtlich verpflichtet ist, die Daten aber durch die Länder erfasst und auch in den entsprechenden GDIs zur Verfügung gestellt werden, muss diese Institution verpflichtend den zusammengeführten Datensatz melden und bereitstellen? Ist die Institution grundsätzlich dazu berechtigt?
- Ist in Artikel 4 Abs. 6 der INSPIRE-Richtlinie eine rechtliche Vorschrift zur Sammlung oder Verbreitung von Daten in digitaler Form gemeint oder muss die Sammlung oder Verbreitung lediglich generell vorgeschrieben sein?
- Die Kommunen führen verschiedene kommunale Geodaten, die im Rahmen der Erfüllung von landesweiten Fachaufgaben an übergeordnete Behörden des Landes abgegeben werden. Werden die landesweit zusammengeführten Daten von den entsprechenden Landesbehörden bereitgestellt oder sind die Kommunen verpflichtet, ihre lediglich auf ihr Gebiet bezogenen Daten stattdessen / zusätzlich INSPIRE-konform bereitzustellen?
- Was sind die Kriterien, von anderen Daten abgeleitete Daten als „verändert“ zu charakterisieren und somit als Referenzdaten zu bewerten?
- Ist als verantwortliche Stelle für die Geodatensätze und die Geodatendienste die für die Erledigung der jeweiligen Fachaufgabe originär verantwortliche Stelle oder ein von ihr ggf. beauftragter Dienstleister einzutragen?
- Sind von einer Behörde Geodaten zu Themen, für die die originäre fachliche Verantwortlichkeit bei einer anderen Behörde liegt (sog. nachrichtlich geführte Geodaten), für INSPIRE überhaupt bereitzustellen?
- Sind auch private Schienenbetriebe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, vom Geodatenthema „Verkehrsnetze“ betroffen?
Fragen zu INSPIRE-Themen
- In welcher Tiefe unterliegt geographisches Namensgut dem INSPIRE-Thema Geografische Bezeichnungen (z.B. Gewannnamen, Straßennamen, Baublockbezeichnungen, Namen von Landschaftselementen usw.)?
- Zu einigen Unterthemen des Themas Verkehrsnetze gibt es keine Steckbriefe - werden diese noch nachgeliefert?
- Im Steckbrief zum Thema Schutzgebiete sind - im Gegensatz zum Entwurf der Verordnung – geologische Schutzgebiete in der tabellarischen Darstellung nicht erwähnt. Ist die Geologie somit nicht vom Thema Schutzgebiete betroffen?
- Sind beim Thema Adressen auch Datenhalter thematischer Adressen (Schlachthöfe, Landwirtschaftliche Betriebe etc.) angesprochen?
- Unterliegen auch die Adressdaten des kommunalen Melderegisters dem Geodatenthema Adressen?
Fragen zur Metadatenbereitstellung
- Muss ich einen eigenen Suchdienst aufsetzen oder gibt es einen zentralen Suchdienst?
- Muss ich bis 03.12.2010 Metadaten erfassen, wenn ich bis zum 15.05.2010 Geodatensätze für das Monitoring melde?
- Ab wann müssen die Metadaten INSPIRE-konform sein?
- Sind mit den „Metadaten“ nur strukturierte Metadaten gemeint, die in einem standardisierten Metadatenkatalog gehalten werden oder sind darunter auch lediglich individuell strukturierte bzw. unstrukturierte Metadaten in Textdokumenten, Online-Shops oder auf sonstigen Webseiten gemeint?
- Sind mit „konformen Metadaten“ ISO-konforme oder INSPIRE-konforme Metadaten gemeint?
- Fordert INSPIRE einen bestimmten "Metadatenbezug" für die INSPIRE-Themen? Soll der gesamte WMS (z.B. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht) oder die einzelnen Layer (z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, ...) mit jeweils einem Metadatensatz beschrieben werden?
Fragen zur Konformität der Geodatensätze
- Zu was verpflichten die Einträge in der Monitoringliste. Muss ich die Daten dann auch in einem INSPIRE konformen Datenmodell bereitstellen?
- Was bedeutet "voidable"?
- Müssen bei einem betroffenen Geodatensatz, der nicht konform vorliegt, die fehlenden Attribute nacherfasst werden?
- Wie aktuell müssen die Geodatensätze für INSPIRE sein?
- Unterliegen Rasterdaten, die den INSPIRE-Themen entsprechende Inhalte aufweisen (z.B. die gescannten Vorstufen der Digitalen Topographischen Karten DTK enthalten Gewässer, Verkehrsnetze, Schutzgebiete, Administrative Einheiten) überhaupt INSPIRE, da in den Datenspezifikationen ausschließlich auf objektstrukturierte Vektordaten abgehoben wird?
- Unterliegen Adressdaten nur dann dem Thema Adressen, wenn sie mittels eines Koordinatenpaars georeferenziert sind?
- Ab wann gelten Geodatensätze im Sinne von INSPIRE als georeferenzierbar und damit betroffen? Sind z.B. Excel-Tabellen mit „Sachdaten“ durch die Beinhaltung von Koordinaten oder der Nennung eines Ortsnamens pro Objekt auch INSPIRE-relevante „Geodaten“?
- Unterliegen (dem „zweiten Kriterium“ genügende) Datensätze, die den generischen Definitionen der INSPIRE-Datenthemen in Anhang I („erstes Kriterium“) und den konkretisierenden Definitionen in den Datenspezifikationen („drittes Kriterium“) entsprechende thematische Inhalte aufweisen, die aber niemals in die objektstrukturierten INSPIRE-Datenmodelle überführt werden können, überhaupt der INSPIRE-Richtlinie? Falls ja, sind dann die den Definitionen entsprechenden Inhalte der Datensätze in dem originären Datenmodell des Datenhalters bereitzustellen? Beispiel: Die ALK enthält Objekte zu den Themen Verkehrs- und Gewässernetze, aber in keinster Weise die für eine INSPIRE-konforme Bereitstellung erforderliche Knoten-Kanten-Struktur.
Fragen zu Monitoring-Indikatoren
- Worauf beziehen sich die aktuelle und die relevante Gebietsgröße?
- Welche Größe wird als relevantes Gebiet für Geodatensätze angenommen, die über das Hoheitsgebiet von Deutschland hinausgehen, indem sie z.B. die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) mit umfassen?
INSPIRE Geodatensatz
Ein für INSPIRE identifizierter Geodatensatz, d.h.
- ein Geodatensatz, der im Geltungsbereich der INSPIRE-Richtlinie liegt und unter Zuhilfenahme der INSPIRE-Objektartendefinitionen einem oder mehreren INSPIRE-Anhang-Themen zugeordnet werden kann.
- ein Geodatensatz der im Rahmen des INSPIRE Monitoring gemeldet wird.
Konformer INSPIRE Geodatensatz
Ein INSPIRE Geodatensatz, der im INSPIRE-Format über INSPIRE-Netzdienste bereitgestellt wird.
Nicht-konformer INSPIRE Geodatensatz
Ein INSPIRE Geodatensatz, der entweder
- noch nicht im INSPIRE-Format bereitgestellt wird (noch nicht transformiert) oder
- nicht ins INSPIRE-Format transformierbar ist, aber dennoch einem INSPIRE-Anhang-Thema zugeordnet ist.
Geodatendienst
Ein Dienst der GDI-DE-Architektur.
INSPIRE-Netzdienst
Ein Geodatendienst innerhalb der GDI-DE, der INSPIRE-Geodatensätze bereitstellt.
INSPIRE-Netzdienst – Anfangsbetriebsfähigkeit
Alle geforderten Operationen der Schnittstelle (Funktionale Anforderungen) werden erfüllt.
INSPIRE-Netzdienst – volle Betriebsfähigkeit
Alle geforderten Operationen der Schnittstelle (Funktionale Anforderungen) und alle Anforderungen an Performance, Kapazität und Verfügbarkeit werden erfüllt.
Gibt es einen Unterschied zwischen der datenhaltenden und der datenbereitstellenden Stelle?
24.02.2010Ja. Datenhaltende Stelle ist immer die Stelle, die für die Datenhaltung zuständig ist. Die datenhaltende Stelle kann aber auch Aufgaben auf andere Stellen verteilen, z.B. eine Pflegestelle oder ein Vertriebszentrum. INSPIRE richtet sich sowohl an datenhaltende als auch an datenbereitstellende Stellen. Die Maßnahmen hierfür sind sinnvoller Weise zwischen den beteiligten Stellen abzustimmen (z.B. INSPIRE Metadatenerzeugung beim Halter, INSPIRE-Dienste beim Bereitsteller). Im Ergebnis muss dann jeder "INSPIRE-Datensatz" nach den INSPIRE Regeln (Suchdienste, Viewing, Download,...) zugänglich sein.
Was bedeutet INSPIRE-konform bereitstellen?
24.02.2010INSPIRE-konforme Bereitstellung bezieht sich auf die jeweiligen Anforderungen, die verpflichtend in der Richtlinie 2007/2/EG und in den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen enthalten sind. Bezogen auf einen Geodatensatz schließt dies gemäß den INSPIRE-Fristen zunächst die Existenz eines INSPIRE-konformen Metadatensatzes und dessen Bereitstellung über einen INSPIRE-konformen Suchdienst ein. Im Weiteren sollte der Geodatensatz über einen INSPIRE-konformen Darstellungsdienst visualisierbar und über einen INSPIRE-konformen Download-Dienst herunterladbar sein. Die Strukturen des Geodatensatzes sollte in den Teilen, in denen er auf das INSPIRE-Datenmodell beziehbar ist, INSPIRE-konform transformiert werden (falls möglich und notwendig). Die INSPIRE-konforme Bereitstellung ist dementsprechend ein langfristig angelegter Prozess, der mindestens bis in das Jahr 2019 hineinreicht.
Zu was verpflichten die Einträge in der Monitoringliste. Muss ich die Daten dann auch in einem INSPIRE konformen Datenmodell bereitstellen?
24.02.2010Nein, nicht pauschal. Die verantwortlichen Stellen sind gemäß INSPIRE Zeitplan verpflichtet, bis spätestens 03.12.2010, INSPIRE-konforme Metadaten zu erzeugen und zwar bezogen auf den vorhandenen Geodatensatz. Im Jahr 2011 müssen diese Metadaten dann über einen INSPIRE-konformen Suchdienst recherchierbar und die Geodaten über einen INSPIRE-konformen Darstellungsdienst visualisierbar sein. Die Bereitstellung in einem INSPIRE-konformen Datenmodell hängt dann im weiteren davon ab, inwieweit Inhalte des Geodatensatzes in dieses Datenmodell transformierbar sind. Nur die transformierbaren Inhalte müssen bereitgestellt werden. Es müssen keine zusätzlichen Daten erfasst werden, um den Datensatz vollständig kompatibel zu machen.
Wann ist eine Kopie eines Datensatz eine Kopie und wann ein eigener Datensatz?
24.02.2010Diese Frage ist immer durch die datenhaltende Stelle zu entscheiden. Aus Sicht der europäischen Kommission liegt dann ein eigener Geodatensatz vor, wenn die Referenzversion des Geodatensatzes strukturell verändert und an anderer Stelle abgespeichert und vorgehalten wird. Beispiele hierfür sind geometrische Generalisierungen, wie sie für die Erzeugung kleinmaßstäbiger Folgeprodukte üblich sind oder die Veränderung von Topologien.
Sollen auch Daten aus ATKIS, wie z.B. Verkehrsnetze, Gewässernetze, Schutzgebiete benannt werden, obwohl andere Stellen originär für diese Themen zuständig sind?
24.02.2010Auch wenn die fachliche Zuständigkeit in Deutschland eindeutig geregelt ist (z.B. Natur- oder Wasserschutzgebiete), müssen alle Geodatensätze genannt werden, die unter die Vorgaben der Richtlinie fallen (Artikel 4 und Anhang I bis III). Abweichungen hierfür sind nur dann zulässig, wenn es sich um reine Kopien handelt, die weder inhaltlich noch geometrisch verändert wurden.
Muss ich einen eigenen Suchdienst aufsetzen oder gibt es einen zentralen Suchdienst?
24.02.2010Die Strategie der GDI-DE sieht eine zentrale Schnittstelle vor, über die die Metadaten für die Europäische Kommission, aber auch anderen Nutzern zugänglich sind. Die Realisierung erfolgt über das Modellprojekt Geodatenkatalog-DE. Als Datenhalter, der von INSPIRE betroffen ist, sollte ich darauf achten, dass meine Metadaten über den Geodatenkatalog-DE recherchierbar sind. Dies sollte in der Regel mit einem vertretbaren technischen Aufwand machbar sein, da die vollständige INSPIRE-Konformität incl. hoher Verfügbarkeit und guter Performanz in der zentralen Schnittstelle sichergestellt wird.
Was bedeutet "voidable"?
24.02.2010"Voidable" bedeutet, dass für ein Attribut oder eine Assoziationsrolle der Wert "void" ("leer") definiert
werden kann, wenn die Geodatensätze der Mitgliedsstaaten keine entsprechenden Werte enthalten, oder sie nicht zu
tragbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden können.
Eigenschaften, die "voidable" sind, müssen nur dann bereitgestellt werden, wenn sie in den Geodatensätzen
enthalten sind oder abgeleitet werden können. Ist das nicht der Fall und können diese nicht bereitgestellt werden,
beeinträchtigt das nicht die Konformität. Die meisten Eigenschaften sind als "voidable" klassifiziert.
Wer muss Geodatensätze und -dienste melden?
02.03.2010INSPIRE verpflichtet alle betroffenen geodatenhaltenden Stellen. Dies ist genau dann der Fall, wenn meine Daten unter die genannten Themen des Anhang I-III fallen und Artikel 4 der INSPIRE-Richtline zutrifft.
Muss ich bis 03.12.2010 Metadaten erfassen, wenn ich bis zum 15.05.2010 Geodatensätze für das Monitoring melde?
02.03.2010Ja. Die Verpflichtung, bis zum 03.12.2010 INSPIRE-konforme Metadaten zu erfassen, ergibt sich dabei allerdings allein aus der INSPIRE-Richtlinie und der Betroffenheit eines Geodatensatzes, nicht aus dem daraus folgenden Eintrag in die Monitoring-Liste.
Ab wann müssen die Metadaten INSPIRE-konform sein?
02.03.2010Für Geodatensätze, die thematisch unter den Anhang I der INSPIRE-Richtlinie fallen, müssen bis zum 03.12.2010 zur Metadaten-Verordnung konforme Metadaten erstellt werden, bspw. in einer Datenbank oder auch dateibasiert. Für Geodatensätze der Anhänge II und III sind die Metadaten bis zum 3.12.2013 konform zu erstellen. 2011 sind die Metadaten über INSPIRE-konforme Suchdienste verfügbar zu machen.
Müssen bei einem betroffenen Geodatensatz, der nicht konform vorliegt, die fehlenden Attribute nacherfasst werden?
02.03.2010Nein. INSPIRE fordert nicht die Neuerfassung von Daten.
Müssen die Kommunen für die Themen Koordinatenreferenzsysteme und Gittersysteme Geodatensätze melden?
02.03.2010Das Thema nimmt insgesamt eine Sonderrolle ein, da es sich nicht um ein fachliches Themen handelt. Es bezieht sich nicht auf einen herunterladbaren und sichtbaren Geodatensatz. Vielmehr werden Festlegungen zur Georeferenzierung von Geodaten getroffen.
Wie aktuell müssen die Geodatensätze für INSPIRE sein?
02.03.2010Der Aktualisierungszyklus beträgt 6 Monate nach Änderung der Quelldaten. Für einzelne Datenthemen kann es gesonderte Aktualisierungszyklen geben, die in der „Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten“ nachzulesen sind.
Unterliegen Rasterdaten, die den INSPIRE-Themen entsprechende Inhalte aufweisen (z.B. die gescannten Vorstufen der Digitalen Topographischen Karten DTK enthalten Gewässer, Verkehrsnetze, Schutzgebiete, Administrative Einheiten) überhaupt INSPIRE, da in den Datenspezifikationen ausschließlich auf objektstrukturierte Vektordaten abgehoben wird?
02.03.2010Maßgebend dafür, ob Geodatensätze unter die INSPIRE-Rictlinie fallen ist Artikel 4 der Richtlinie sowie der Bezug zu einem oder mehreren Themen des Anhang I-III. Demzufolge unterliegen auch Rasterdaten INSPIRE, jedoch mit der Einschränkung, dass sie die geforderte Konformität nicht erreichen können.
Die Steckbriefe zu den Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie enthalten bereits Hinweise auf in Frage kommende Datenbestände bzw. Datenhalter. Kommen sonst keine anderen Datenbestände und Datenhalter in Frage?
02.03.2010Die Hinweise wurden exemplarisch von den Fachnetzwerken zu den einzelnen Themen erstellt (Kontakt zu den Autoren über die Kst. GDI_DE ( mail@gdi-de.org). Sie sind als beispielhafte Hinweise und nicht als Festlegungen zu verstehen. Auch andere Datenbestände und Datenhalter können für INSPIRE relevant sein.
In welcher Tiefe unterliegt geographisches Namensgut dem INSPIRE-Thema Geografische Bezeichnungen (z.B. Gewannnamen, Straßennamen, Baublockbezeichnungen, Namen von Landschaftselementen usw.)?
02.03.2010Hierzu finden Sie einen entsprechenden Diskussionsbeitrag im INSPIRE-FORUM
Unterliegen Adressdaten nur dann dem Thema Adressen, wenn sie mittels eines Koordinatenpaars georeferenziert sind?
02.03.2010Hierzu finden Sie einen entsprechenden Diskussionsbeitrag im INSPIRE-FORUM
Zu einigen Unterthemen des Themas Verkehrsnetze gibt es keine Steckbriefe - werden diese noch nachgeliefert?
02.03.2010Die Kst. GDI-DE bemüht sich, Experten zu gewinnen und die noch fehlenden Steckbriefe sukzessive zur Verfügung zu stellen. Über unseren RSS-Feed bzw. über die Rubrik Aktuelles können Sie sich - nicht nur hierüber - auf dem Laufenden halten.
Im Steckbrief zum Thema Schutzgebiete sind - im Gegensatz zum Entwurf der Verordnung – geologische Schutzgebiete in der tabellarischen Darstellung nicht erwähnt. Ist die Geologie somit nicht vom Thema Schutzgebiete betroffen?
02.03.2010Hierzu finden Sie einen entsprechenden Diskussionsbeitrag im INSPIRE-FORUM
Ab wann gelten Geodatensätze im Sinne von INSPIRE als georeferenzierbar und damit betroffen? Sind z.B. Excel-Tabellen mit „Sachdaten“ durch die Beinhaltung von Koordinaten oder der Nennung eines Ortsnamens pro Objekt auch INSPIRE-relevante „Geodaten“?
02.03.2010Ja. Maßgebend dafür, ob Geodatensätze unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, ist Artikel 4 der Richtlinie sowie der Bezug zu einem oder mehreren Themen des Annex I-III.
Soll der ALKIS-Datenbestand der Vermessungsverwaltung als ein Datensatz oder getrennt nach Themen (mehrere Datensätze) gemeldet werden?
01.04.2010ALKIS ist als ein Datensatz in die Liste der Geodatensätze aufzunehmen und ggf. mehreren Themen des Anhang I der Richtlinie zuzuordnen.
Worauf beziehen sich die aktuelle und die relevante Gebietsgröße?
01.04.2010Das relevante Gebiet ist die Fläche in km², die von einem bestimmten Geodatensatz abgedeckt werden SOLL. Das aktuelle oder tatsächliche Gebiet ist die Fläche in km², die von einem bestimmten Geodatensatz abgedeckt IST. Dabei geht es um die Vollständigkeit des Datensatzes, d.h. wenn bspw. ein Datensatz alle Naturschutzgebiete in Hessen umfassen soll, entspricht das relevante Gebiet der Fläche des Bundeslandes Hessen. Umfasst der Datensatz auch tatsächlich alle Naturschutzgebiete in Hessen, entspricht das aktuelle Gebiet ebenfalls der Fläche des Bundeslandes Hessen und der Indikator liegt bei 100 %. Die aktuelle und die relevante Gebietsgröße werden zur Berechnung der Indikatoren zur Überwachung des Grades der geographischen Abdeckung eines Geodatensatzes herangezogen.
Wenn eine Institution zur Sammlung und Zusammenführung von Daten aus den Ländern rechtlich verpflichtet ist, die Daten aber durch die Länder erfasst und auch in den entsprechenden GDIs zur Verfügung gestellt werden, muss diese Institution verpflichtend den zusammengeführten Datensatz melden und bereitstellen? Ist die Institution grundsätzlich dazu berechtigt?
01.04.2010Handelt es sich bei dem Datensatz um eine identische Kopie der Original-Datensätze, müssen gemäß Artikel 4 Abs. 2 der INSPIRE-Richtlinie nur die Referenzversionen, von der die Kopie abgeleitet worden ist, bereitgestellt werden. Die Institution ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen mit den Stellen, welche die Originaldaten halten, berechtigt, den zusammengeführten Datensatz bereitzustellen.
Ist in Artikel 4 Abs. 6 der INSPIRE-Richtlinie eine rechtliche Vorschrift zur Sammlung oder Verbreitung von Daten in digitaler Form gemeint oder muss die Sammlung oder Verbreitung lediglich generell vorgeschrieben sein?
01.04.2010Es muss die Sammlung oder Verbreitung der Geodatensätze vorgeschrieben sein. Gemäß INSPIRE-Richtlinie ist ein Geodatensatz „eine identifizierbare Sammlung von Geodaten“, Geodaten wiederum sind „alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet“. INSPIRE trifft demnach keine Aussage dazu, ob Geodaten digital oder analog vorliegen, so dass die Sammlung oder Verbreitung lediglich generell vorgeschrieben sein muss.
Die Kommunen führen verschiedene kommunale Geodaten, die im Rahmen der Erfüllung von landesweiten Fachaufgaben an übergeordnete Behörden des Landes abgegeben werden. Werden die landesweit zusammengeführten Daten von den entsprechenden Landesbehörden bereitgestellt oder sind die Kommunen verpflichtet, ihre lediglich auf ihr Gebiet bezogenen Daten stattdessen / zusätzlich INSPIRE-konform bereitzustellen?
01.04.2010Die Bereitstellung von INSPIRE-relevanten Geodaten obliegt grundsätzlich der geodatenhaltenden Stelle, die für ihre Erfassung einschließlich Aktualisierung und Führung der Geodaten fachlich verantwortlich ist. Die Aufgabe der Bereitstellung für INSPIRE kann auf Basis entsprechender Vereinbarungen auch von Externen wie bspw. einem Dienstleister oder einer anderen öffentlichen Stelle wahrgenommen werden, solange es sich um eine identische Kopie des Datensatzes handelt.
Sind beim Thema Adressen auch Datenhalter thematischer Adressen (Schlachthöfe, Landwirtschaftliche Betriebe etc.) angesprochen?
01.04.2010INSPIRE verfolgt den Ansatz, die Adressangabe von den konkreten Fachobjekten zu trennen. Adressangaben wie auch geographische Namen sind in erster Linie „Mittel zum Zweck“, um Fachobjekte der weiteren Datenthemen indirekt georeferenzieren oder räumlich suchen zu können. Das Datenthema wird demzufolge themenübergreifend/fachneutral behandelt, so dass im INSPIRE-Datenmodell zu den Adressen bei einer konkreten Adressangabe die thematische/fachliche Bedeutung gar nicht nachgewiesen wird. Themenspezifische Adressangaben (Adressen ZU Schlachthöfen, ZU Krankenhäusern) haben für INSPIRE keinen Mehrwert, da der Nutzer die Themenbezogenenheit eines Datensatzes anhand der Daten gar nicht erkennen kann.
Was sind die Kriterien, von anderen Daten abgeleitete Daten als „verändert“ zu charakterisieren und somit als Referenzdaten zu bewerten?
01.04.2010Inhaltliche Erweiterungen oder Reduktionen sowie geometrische und strukturelle Änderungen (z.B. Generalisierungen) an einem Datensatz, der separat von einem Ausgangsdatensatz abgespeichert und vorgehalten wird, führen grundsätzlich dazu, dass ein abgeleiteter Datensatz als eigener Datensatz bewertet werden muss und damit den Verpflichtungen von INSPIRE unterliegt. Eine Kopie liegt bspw. vor, wenn der in das INSPIRE-Modell transformierte Datensatz exakt dem entsprechen würde der auch ausgehend von dem Ausgangsdatensatz entsteht. Der Zielsetzung von INSPIRE entsprechend sollen Kopien von Ausgangsdatensätzen nach Möglichkeit dann bereit gestellt werden, wenn die die Referenzversion führende Stelle keine geodatenhaltende Stelle im Sinne von INSPIRE ist.
Unterliegen (dem „zweiten Kriterium“ genügende) Datensätze, die den generischen Definitionen der INSPIRE-Datenthemen in Anhang I („erstes Kriterium“) und den konkretisierenden Definitionen in den Datenspezifikationen („drittes Kriterium“) entsprechende thematische Inhalte aufweisen, die aber niemals in die objektstrukturierten INSPIRE-Datenmodelle überführt werden können, überhaupt der INSPIRE-Richtlinie? Falls ja, sind dann die den Definitionen entsprechenden Inhalte der Datensätze in dem originären Datenmodell des Datenhalters bereitzustellen? Beispiel: Die ALK enthält Objekte zu den Themen Verkehrs- und Gewässernetze, aber in keinster Weise die für eine INSPIRE-konforme Bereitstellung erforderliche Knoten-Kanten-Struktur.
01.04.2010Maßgebend dafür, ob Daten unter die INSPIRE-RL fallen, ist Artikel 4 der Richtlinie sowie der Bezug zu einem oder mehreren Themen des Anhang I-III. Die potenzielle Konformität der Daten spielt für die Identifikation für INSPIRE keine Rolle. Die nicht mit vertretbarem Aufwand in das INSPIRE-Modell transformierbaren, aber INSPIRE-relevanten Geodaten sind mit INSPIRE-konformen Metadaten zu beschreiben und über INSPIRE-konforme Netzdienste im originären Datenmodell bereitzustellen.
Sind mit den „Metadaten“ nur strukturierte Metadaten gemeint, die in einem standardisierten Metadatenkatalog gehalten werden oder sind darunter auch lediglich individuell strukturierte bzw. unstrukturierte Metadaten in Textdokumenten, Online-Shops oder auf sonstigen Webseiten gemeint?
01.04.2010Es sind jegliche Arten (strukturiert nach ISO, andere Datenmodelle, langschriftlich unstrukturiert) von Metadaten gemeint.
Sind mit „konformen Metadaten“ ISO-konforme oder INSPIRE-konforme Metadaten gemeint?
01.04.2010Es sind INSPIRE-konforme Metadaten gemeint.
Ist als verantwortliche Stelle für die Geodatensätze und die Geodatendienste die für die Erledigung der jeweiligen Fachaufgabe originär verantwortliche Stelle oder ein von ihr ggf. beauftragter Dienstleister einzutragen?
01.04.2010Maßgebend ist stets die geodatenhaltende Stelle, die im Innenverhältnis ggf. einen Dienstleister beauftragen kann.
Sind von einer Behörde Geodaten zu Themen, für die die originäre fachliche Verantwortlichkeit bei einer anderen Behörde liegt (sog. nachrichtlich geführte Geodaten), für INSPIRE überhaupt bereitzustellen?
01.04.2010INSPIRE unterscheidet nicht, ob Geodaten in originärer Verantwortlichkeit oder lediglich nachrichtlich geführt werden, wie dies häufig bei den Geobasisdaten (z. B. Verantwortlichkeit für Schutzgebiete, Straßen, Gewässer liegt bei Naturschutz-, Straßenbau- oder Wasserverwaltung und nicht bei Vermessungsverwaltung) der Fall ist. Liegt also die Verantwortlichkeit für eine Fachaufgabe bei einer anderen Behörde und werden die dem Prüfungsschema entsprechenden Datensätze oder Teile von Datensätzen nur nachrichtlich geführt, unterliegen sie trotzdem den Verpflichtungen von INSPIRE, soweit es sich nicht um eine bloße Kopie eines anderen Datensatzes handelt.
Unterliegen auch die Adressdaten des kommunalen Melderegisters dem Geodatenthema Adressen?
01.04.2010Ob das kommunale Melderegister unter die INSPIRE-Richtlinie fällt und bereitgestellt werden muss, kann nur die datenhaltende Stelle selbst auf der Basis der zur Verfügung gestellten Entscheidungsgrundlage (Entwurf der Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten, Steckbriefe) entscheiden. Grundsätzlich sind Angaben über Personen kein INSPIRE-Thema und daher nicht relevant.
Sind auch private Schienenbetriebe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, vom Geodatenthema „Verkehrsnetze“ betroffen?
01.04.2010Ja. Gemäß Artikel 3 Nr. 9 der INSPIRE-Richtlinie fallen auch natürliche oder juristische Personen, die unter der Kontrolle einer Stelle der öffentlichen Verwaltung öffentliche Zuständigkeiten haben, öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen unter den Ausdruck „Behörde“ und sind somit von INSPIRE betroffen.
Fordert INSPIRE einen bestimmten "Metadatenbezug" für die INSPIRE-Themen? Soll der gesamte WMS (z.B. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht) oder die einzelnen Layer (z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, ...) mit jeweils einem Metadatensatz beschrieben werden?
08.04.2010INSPIRE trifft grundsätzlich keine Aussage, auf welcher "Ebene" Geodatensätze oder Geodatendienste mit Metadaten beschrieben werden sollen. Letztendlich liegt dies in der Verantwortung der datenhaltenden Stelle und wie sie ihre Geodatensätze und -dienste im Rahmen des Monitoring meldet. Allgemein gilt, es sind die Geodatensätze bzw. -dienste mit einem INSPIRE-konformen Metadatensatz zu beschreiben, die identifiziert und im Rahmen des Monitoring gemeldet werden. D.h., wenn der Geodatensatz oder -dienst "Schutzgebiete nach Naturschutzrecht" gemeldet wird, ist ein Metadatensatz für den Geodatensatz oder -dienst "Schutzgebiete nach Naturschutzrecht" zu erfassen. Wenn mehrere Geodatensätze oder -dienste (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, ...) gemeldet werden, ist für jeden der gemeldeten Geodatensätze oder -dienste jeweils ein Metadatensatz zu erfassen. Unabhängig davon sollten die Geodatensätze und -dienste "nutzerorientiert" mit Metadaten beschrieben werden, d.h. möglichst so, dass sie von den potenziellen Nutzern schnell und einfach gefunden werden können.
Welche Größe wird als relevantes Gebiet für Geodatensätze angenommen, die über das Hoheitsgebiet von Deutschland hinausgehen, indem sie z.B. die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) mit umfassen?
13.04.2010Die für das INSPIRE-Monitoring zu ermittelnden Überwachungsindikatoren beziehen sich auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates, gleichwohl die Richtlinie sich auf den „Bereich, in dem ein Mitgliedsstaat Hoheitsbefugnisse hat“ (z.B. Ausschließliche Wirtschaftszone, AWZ) bezieht. D.h., dass Geodatensätze, die sich auf die AWZ beziehen, zwar grundsätzlich unter INSPIRE fallen, aber bei der Berechnung der Indikatoren außen vor bleiben, da die AWZ nicht zum Hoheitsgebiet gehört. Wie mit diesem Sachverhalt auf lange Sicht umgegangen werden soll, ist noch mit der europäischen Kommission zu klären. Bis dahin gilt: für Geodatensätze, die eine geographische Abdeckung aufweisen, die über das Hoheitsgebiet von Deutschland hinausgeht (z.B. Schutzgebietsdaten, welche die AWZ mit umfassen), wird bei der Berechnung der Indikatoren zur Überwachung der geographischen Abdeckung als relevante Gebietsgröße die Größe des Hoheitsgebietes von Deutschland angenommen. Ist der Datensatz vollständig erfasst, entspricht die aktuelle Gebietsgröße der relevanten Gebietsgröße, so dass der Indikator 100 % beträgt.
(letzte Aktualisierung, 13.04.2010)

