INSPIRE Durchführungsbestimmung Monitoring & Reporting


Allgemeine Informationen


Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.05.2010 und danach alle drei Jahre wird ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.


Umsetzung


pdf-DateiBericht Mitgliedstaat:Deutschland, 2010
pdf-DateiINSPIRE Monitoring-DE 2009 (pdf-Datei)
         INSPIRE Monitoring-DE 2009 (html-Datei)

Durchführungsbestimmung und aktuelle Guidance-Dokumente


pdf-DateiEntscheidung zu Monitoring & Reporting (in Kraft seit: 05.06.2009)

Die Durchführungsbestimmung zum Monitoring und Reporting sind im Amtsblatt der EU am 11.06.2009 als Entscheidung veröffentlicht worden und trat am 05.06.2009 in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss.


pdf-DateiMonitoring Indicators – Guidelines Document
pdf-DateiMonitoring Indicators – Justification Document
  xls-Datei   Monitoring Indicators – Template

Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmung sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmung umgesetzt werden kann.

Meldung von Geodatensätzen und -diensten zu Anhang I für das erste INSPIRE-Monitoring
Weitere Informationen »


Die deutschen Kommentare zum Entwurf der Durchführungsbestimmung zum Monitoring & Reporting finden Sie im Review-Archiv.




(letzte Aktualisierung, 07.07.2010)