INSPIRE Durchführungsbestimmung Monitoring & Reporting
Allgemeine Informationen
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Ab dem 15.05.2010 und danach alle drei Jahre wird ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.
Umsetzung
INSPIRE Monitoring-DE 2009 (html-Datei)
Durchführungsbestimmung und aktuelle Guidance-Dokumente
Die Durchführungsbestimmung zum Monitoring und Reporting sind im Amtsblatt der EU am 11.06.2009 als Entscheidung veröffentlicht worden und trat am 05.06.2009 in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss.
Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmung sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmung umgesetzt werden kann.
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Die deutschen Kommentare zum Entwurf der Durchführungsbestimmung zum Monitoring & Reporting finden Sie im Review-Archiv.
(letzte Aktualisierung, 07.07.2010)

