Review der INSPIRE-Datenspezifikationen Annex I - Hinweise




Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zu den Datenspezifikationen, die bereits bei der KSt. GDI-DE eingegangen sind:


Bezug
INSPIRE-Dokument
Hinweis Hinweis / Aktuali-
sierung
vom
Review
Annex I

Hinweise zur Entwicklung und zum Abstimmungsverfahren der IR Interoperability of Spatial Data Sets
Wir möchten auf folgenden erläuternde Vorträge hinweisen, die auf einer Informationsveranstaltung der GDI-BW gehalten wurden:

pdf-DateiINSPIRE Geodatenspezifikationen - Fachliche und technische Anforderungen und deren Umsetzung, C. Portele (Leiter DT Data Specifications)
pdf-DateiINSPIRE Annex I Data Specifications - Review & Testing in Deutschland, J. Grohmann (Koordinierungsstelle GDI-DE)

Die Informationsveranstaltung fand am 23. Januar 2009 im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg statt, um die betroffenen öffentlichen Stellen Baden-Württembergs im Kommentierungsprozess der Annex I Datenspezifikationen zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie im Geoportal Baden-Württemberg.
Zum Geoportal Baden-Württemberg

29.01.2009
KSt.GDI-DE
alle
Daten-
spezifi-
kationen

Hinweise zum Review der IR Data Specifications bzgl. Metadaten:
Wir möchten auf folgende Erläuterung und unten stehende Bitte zur Kommentierung hinweisen:

1. Erläuterung:
Metadaten auf Dataset-Level (Dataset-Metadata), die in der Regel in den Datenspezifikationen (Guidelines) in Kapitel 8 gelistet sind, sind Bestandteil der Metadaten zu einem Datenbestand und damit über den Discovery-Service abzugeben. Das Generic Conceptual Model fordert in Kapitel 18, dass diese konform zu ISO 19115 sein müssen. Ein Discovery-Service, der als CSW nach dem ISO-Profil realisiert wurde (Empfohlene Implementierung nach den Guidelines), sollte grundsätzlich die Fähigkeit diese zusätzlichen Metadatenelemente abzugeben besitzen.
Die Zusammenhänge sind in folgender Abbildung ergänzend dargestellt:

Zusammenhänge Generic Conceptual Model
Generic Conceptual Model  vergrößerte Ansicht der Grafik in einem separaten Fenster

2. Bitte zur Kommentierung:
Bezüglich der von den thematischen Arbeitsgruppen geforderten zusätzlichen Metadaten ("Metadata for Evaluation and Use") stellt sich die Frage, ob diese aus deutscher Sicht geliefert werden können und wenn ja, wie sie geliefert werden können.

Bitte kommentieren Sie auch hinsichtlich der Erfüllbarkeit der in Kapitel 8 geforderten Metadaten auf Dataset-Level.
Sind diese Metadaten bei Ihnen vorhanden?
Und können Sie diese über Ihren vorhandene Discovery-Service abgegeben werden?

19.01.2009
update: 22.01.2009
KSt.GDI-DE
D 2.8.1.8
Hydro-
graphy

Die ergänzenden Hinweise der KSt. GDI-DE zum Thema Hydrography wurden aktualisiert.
Gegenüber dem ursprüngliche Dokument wurden in dem erläuternden Dokument die deutschen Bezeichner der Features korrigiert/verbessert.
neue Version:
pdf-DateiErläuterungen DS Annex I Hydrography (aktualisiert 20.01.2009)
alte Version:
pdf-DateiErläuterungen DS Annex I Hydrography (veraltet)

20.01.2009
KSt.GDI-DE


Häufig gestellte Fragen (FAQ):


Bezug
INSPIRE-Dokument
Hinweis Hinweis / Aktuali-
sierung
vom
alle
Daten-
spezifi-
kationen

Frage: Welchen Status werden die Dokumente D2.8.1.1 bis D2.8.1.9 nach ihrer Fertigstellung und Verabschiedung haben?
Antwort: Gesetzlich verbindlich werden die Durchführungsbestimmungen selbst sein. Über deren geplanten Inhalt gibt das Dokument "Draft Structure and Content of the Implementing Rules on Interoperability of Spatial Data Sets and Services" Auskunft. Die Dokumente D2.8.1.1 bis D2.8.1.9 werden die technischen Details bzgl. der Datenmodelle und der Datenaustauschformate für die einzelnen Themen regeln. Da die Regelung technischer Details selbst nicht Gegenstand europäischer Gesetzgebung ist (bzw. nicht sein können), werden die technischen Details als sogenanntes "Guidance-Dokument" verabschiedet. Es ist jedoch möglich und auch zu erwarten, dass Teile des jetzigen Draft-Guideline-Dokuments bei der weiteren Entwicklung in die (verbindliche) Durchführungsbestimmung kommen. Dies liegt dann in der Hand des INSPIRE-Konsolidation-Teams, d.h. es wird keinen weiteren Review über das Ergebnis geben.


Frage: Im Titel heißt es "Draft Guidelines". Werden die abschließenden Guidelines verbindlich sein?
Antwort: Die Guidelines sollen den Stand der Technik darstellen, um den Forderungen von INSPIRE bzgl. Konformitä und Interoperabilität nachzukommen. Gleichwohl sind sie legislativ nicht verbindlich.


Frage: Wird die Veröffentlichung all dieser Daten verpflichtend für den Staat sein?
Antwort: Deutschland ist verpflichtet, vorhandene digitale Geodaten, die diesen Themen entsprechen der europäischen Kommission gemäß der Richtlinie bereitzustellen. Wer und wie in Deutschland diese Daten bereitgestellt werden ist noch nicht geklärt. Dies ist Aufgabe des Lenkungsgremiums GDI-DE, das diese Aufgabe in diesem Jahr gemeinsam mit den in Frage kommenden Stellen in Deutschland lösen will. Regelungen bzgl. des Zugriffs werden durch Inspire primär für das Verhältnis Mitgliedsstaat zu den Einrichtungen der EU geregelt.


Frage: Wann sollen die fertigen Dokument in Kraft treten? Soll heißen, wann wird von den Staaten erwartet, diese Daten verfügbar zu machen?
Antwort: Laut der INSPIRE-Richtlinie sollen die fertigen Dokument bis zum 15.05.2009 in Kraft treten (vermutlich aber verzögert). Bzgl. der Bereitstellungspflicht für Geodaten der Annex-I Themen gilt:
spätestens bis 15.05.2011 für neu gesammelte oder restrukturierte Geodaten
spätestens bis 15.05.2016 für vorhandene Geodaten (siehe auch Zeitplan Inspire )

22.01.2009
KSt.GDI-DE

(letzte Aktualisierung, 29.01.2009)

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