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Gemeinsamer Aufbau der GDI-DE von Bund und Ländern
Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder
haben in ihrer Besprechung am 27.11.2003 den gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur
Deutschland - GDI-DE gefasst.
In der Beschlussfassung wird der "Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in
Bund und Ländern" u.a. gebeten, die zukünftigen Aufgaben und die dafür notwendigen
Organisationsstrukturen festzulegen.
Die Beschlussfassung geht damit deutlich über die in der Bundestagsentschließung vom
8. April 2003 (pdf-Datei, 67kB) geforderte "strategische Bund-Länder Konferenz" zum Geoinformationswesen hinaus.
Mit der Etablierung einer längerfristigen Organisationsstruktur möchte man vielmehr das
Fundament für eine ebenenübergreifende und nachhaltige Geodateninfrastruktur legen.
Konkret wurde die Einrichtung eines gemeinsamen Lenkungsgremiums, die eines erweiterten
Beratungsgremiums und die einer Koordinierungsstelle beschlossen. Die konkreten Details
werden in den nächsten Wochen von den fachpolitischen Repräsentanten aus Bund und Ländern
festgelegt werden, so dass bis Frühjahr mit der ersten Umsetzung des weitreichenden
Beschlusses gerechnet werden kann.
Ebenenübergreifende Geodateninfrastruktur
Die Geodateninfrastruktur Deutschland kann sich nur optimiert entfalten, wenn
fach- und ebenenübergreifend koordiniert wird. Ein Beispiel wie die Katastrophenvorsorge
bzw. das Katastrophenmanagement verdeutlicht dies deutlich:
Für die Katastrophenvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland wird derzeit das Deutsche
Notfallvorsorge- und Informationssystem - deNIS im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums
aufgebaut (www.denis.bund.de).
Der nicht öffentliche Teil des Notfallvorsorgesystems (deNIS II) stellt eine Informationsplattform
mit raumbezogenen Daten für den Katastrophenfall dar. Die Daten werden hierfür über
verschiedenste Verwaltungsebenen zusammengetragen, harmonisiert und den jeweiligen
Entscheidern von Bund und Ländern online für den Katastrophenfall zur Verfügung gestellt.
Nur eine gemeinsam von Bund und Ländern fachübergreifende organisierte Geodateninfrastruktur
kann sicherstellen, dass unterschiedlichste Datengrundlagen, z.B. aus dem Bauamt einer Kommune,
einem geologischen Landesamt und dem Deutschen Wetterdienst verfügbar sind und darüber hinaus
auch in einem System integriert verarbeitet werden können. Eine gemeinsam organisierte
Geodateninfrastruktur bedeutet unter anderem: einheitliche räumliche Bezugssysteme,
interoperable Schnittstellen durch gemeinsam verabschiedete Normen und Standards,
gegenseitig abgestimmte Fachkataloge und nicht zuletzt gegenseitige Zugriffsrechte zwischen
Bund und Länder bzw. zwischen unterschiedlichen Fachverwaltungen.
Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des IMAGI wird in den nächsten Wochen über die weiteren
Entwicklungen berichten.
Weiterführende Informationen zu eGovernment in Deutschland: www.bund.de

