INSPIRE-Richtlinie verabschiedet - die Arbeit auf nationaler Ebene beginnt

(Copyright - Ministerialrat Dr. Hartmut J. Streuff, BMU - 02.07.2007)

Am 25. April 2007 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft - die sog. INSPIRE-Richtlinie - veröffentlicht. Die Richtlinie mit der Nummer 2007/2/EG ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten.

Wie geht es weiter?

Der INSPIRE-Prozess wird nun auf zwei Ebenen fortgeführt. Zum einen müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren - also bis zum 15. Mai 2009 - in nationales Recht umsetzen. Zum anderen wird die Richtlinie auf europäischer Ebene durch die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen konkretisiert.

Für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland hat das BMU eine Bund - Länder - Arbeitsgruppe etabliert. Ziel ist, die notwendigen Rechtsetzungen in Bund und Ländern möglichst im Gleichklang zu entwickeln, um die von der Richtlinie geforderte verwaltungsübergreifende Interoperabilität der Geodaten und Geodienste zu gewährleisten. Das Bundesgesetz soll Ende des I. Quartals 2008 als Referentenentwurf vorliegen. Die parlamentarische Beratung kann dann noch innerhalb der 16. Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Auch die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen ist auf einem guten Weg. Die von der Europäischen Kommission eingesetzten Drafting Teams haben bereits erste Entwürfe vorgelegt oder werden dies in Kürze tun. Formal werden die Durchführungsbestimmungen im sog. Komitologieverfahren (Regelungsausschuss mit Kontrolle) verabschiedet. Die erste Sitzung des Ausschusses wird voraussichtlich im August 2007 stattfinden.

Wie ist Deutschland vorbereitet?

Mittels der in Deutschland bereits vorhandenen Strukturen

  • dem Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen in der Bundesverwaltung (IMAGI),
  • dem Lenkungsgremium der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), in dem Bund, Länder und Kommunen zusammen wirken, und
  • der GIW-Kommission als Gremium der Geoinformationswirtschaft

verfügten alle Interessenvertreter bereits bei der Erarbeitung der INSPIRE - Richtlinie über effiziente Informationsnetzwerke. So konnten die deutschen Interessen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung frühzeitig aufgegriffen und umgesetzt werden. Diese bewährten Strukturen werden auch bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie und bei der Formulierung der Durchführungsbestimmungen genutzt. Die Koordination obliegt dabei der vom BMU geleiteten INSPIRE Task Force, in der neben Vertretern des Bundes, der Länder und kommunaler Spitzenverbände auch alle deutschen Experten aus den Drafting Teams mitwirken. Bei der gemeinsamen Geschäfts- und Koordinierungsstelle der GDI-DE laufen alle Fäden zusammen; von hier werden alle wesentlichen Informationen an die interessierten Kreise weitergeleitet.