INSPIRE - Durchführungsbestimmungen für Metadaten


Die erste konkrete inhaltliche und technische Umsetzung der INSPIRE Richtlinie erfolgt bis Mai 2010 durch die Bereitstellung von Metainformationen. Die hierfür relevanten "Durchführungsbestimmungen für Metadaten" werden im Mai 2008 und für die Discovery Services sowie Network Services im November 2008 verabschiedet.
Aufgrund der Durchführungsbestimmungen zu Metadaten wird die Bereitstellung zusätzlicher INSPIRE relevanter Inhalte gefordert (in der Regel in einer Datenbank). Weiterhin werden die Durchführungsbestimmungen zu Network Services und Discovery Services relevant für die Bereitstellung der Schnittstellen (Katalogdienste) sein.
Was dies im Einzelnen für die potentiell verantwortlichen Daten- und Dienstebereitsteller zu bedeuten hat, ist vielerorts noch unsicher. Die Durchführungsbestimmungen werden durch INSPIRE Drafting Teams erarbeitet und durchlaufen zwei Review Verfahren“. Der erste Review Prozess erfolgt unter Beteiligung der Legally Mandated Organisations (LMO, i.d.R. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die bei INSPIRE gemeldet sind) und Spatial Data Interest Groups (SDIC). Beim zweiten Review kann die gesamte Öffentlichkeit Veränderungswünsche formulieren.

Die GKSt GDI-DE wird in Koorperation mit dem BKG, BMU und BMI am 09.06.08 eine Informationsveranstaltung "INSPIRE in Deutschland - Metadaten" durchführen, um Klarheit zu schaffen. Das Programm der Informationsveranstaltung beinhaltet das Vorstellen und Erläuterungen zu INSPIRE und den genannten Durchführungsbestimmungen sowie deren gegenwärtigen und geplanten Umsetzungsstrategien.