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INSPIRE - Durchführungsbestimmungen für Metadaten
Die erste konkrete inhaltliche und technische Umsetzung der INSPIRE Richtlinie erfolgt
bis Mai 2010 durch die Bereitstellung von Metainformationen. Die hierfür relevanten
"Durchführungsbestimmungen für Metadaten" werden im Mai 2008 und für die Discovery Services
sowie Network Services im November 2008 verabschiedet.
Aufgrund der Durchführungsbestimmungen zu Metadaten wird die Bereitstellung zusätzlicher
INSPIRE relevanter Inhalte gefordert (in der Regel in einer Datenbank). Weiterhin werden
die Durchführungsbestimmungen zu Network Services und Discovery Services relevant
für die Bereitstellung der Schnittstellen (Katalogdienste) sein.
Was dies im Einzelnen für die potentiell verantwortlichen Daten- und
Dienstebereitsteller zu bedeuten hat, ist vielerorts noch unsicher. Die
Durchführungsbestimmungen werden durch INSPIRE Drafting Teams erarbeitet und
durchlaufen zwei Review Verfahren“. Der erste Review Prozess erfolgt unter
Beteiligung der Legally Mandated Organisations (LMO, i.d.R. Einrichtungen
der öffentlichen Verwaltung, die bei INSPIRE gemeldet sind) und Spatial Data
Interest Groups (SDIC). Beim zweiten Review kann die gesamte Öffentlichkeit
Veränderungswünsche formulieren.
Die GKSt GDI-DE wird in Koorperation mit dem BKG, BMU und BMI am 09.06.08
eine Informationsveranstaltung "INSPIRE in Deutschland - Metadaten" durchführen, um Klarheit zu schaffen. Das Programm der
Informationsveranstaltung beinhaltet das Vorstellen und Erläuterungen zu INSPIRE und
den genannten Durchführungsbestimmungen sowie deren gegenwärtigen und geplanten
Umsetzungsstrategien.

