INSPIRE Durchführungsbestimmungen zu Such- und Darstellungsdiensten


Im Rahmen des INSPIRE-Prozesses werden voraussichtlich im Herbst die Durchführungsbestimmungen zu Such- und Darstellungsdiensten als EU-Verordnung in Kraft treten. Die Mitgliedsländer sind dann aufgefordert, Dienste zur Suche nach Geodaten und Geodatendiensten sowie Dienste zur Darstellung von Geodaten bereitzustellen. Nach Inkrafttreten der Verordnung stehen 2 Jahre für die Bereitstellung der Dienste zur Verfügung.

Darstellungsdienste INSPIRE
Darstellungsdienste

Neben den rechtlich bindenden Durchführungsbestimmungen sind technische Umsetzungsanleitungen erarbeitet worden. Sie sind rechtlich nicht bindend und können sich ändernder Technologie angepasst werden. Hier sind wichtige technische Details wie etwa gemeinsame Schnittstellen festgelegt, die notwendig sind, um das definierte Ziel interoperabler Dienste zu erreichen. Anders gesagt: Durchführungsbestimmungen definieren das gemeinsame Ziel, technische Umsetzungsanleitungen den Weg dorthin.

Darstellungsdienste visualisieren Geoinformationen auf einer Karte. Im Rahmen von INSPIRE geht es um Geoinformationen zu den im Annex der Richtlinie genannten Themen. Qualitätsanforderungen an die Dienste sind Teil der Durchführungsbestimmung und damit rechtlich bindend. Sie betreffen die folgenden 3 Aspekte:

  • Performanz: In normalen Zeiten soll das erste Ergebnis einer Anfrage nach einer 470 kb Kartengrafik (800x600 Pixel, 8 bits) innerhalb von 5 Sekunden gesendet werden. Normale Zeiten sind Zeiten außerhalb der Spitzenlast und das soll 90% der Zeit sein.
  • Kapazität: 20 parallele Anfragen pro Sekunde müssen mindestens bearbeitet werden können
  • Verfügbarkeit: 99% der Zeit

Als gemeinsame Schnittstelle für Darstellungsdienste wird in der technischen Umsetzungsanleitung ein INSPIRE-Profil des OGC-Standards Web Map Service (WMS) 1.3 vorgegeben.




Suchdienste


Darstellungsdienste INSPIRE
Suchdienste

Suchdienste operieren auf Metadaten für Geodatensätze und Geodatendienste (z.B. Darstellungsdienste). In der Durchführungsbestimmung sind sowohl Suchfelder als auch Filteroperationen definiert, die ein Suchdienst anbieten muss. Auch für Suchdienste sind rechtlich bindende Qualitätsanforderungen festgelegt worden

  • Performanz: In normalen Zeiten muss das erste Ergebnis einer Anfrage innerhalb von 3 Sekunden gesendet werden. Normale Zeiten sind Zeiten außerhalb der Spitzenlast und das soll 90% der Zeit sein.
  • Kapazität: 30 gleichzeitige Anfragen pro Sekunde müssen mindestens bearbeitet werden können
  • Verfügbarkeit: 99% der Zeit

Als gemeinsame Schnittstelle für Suchdienste wird in der technischen Umsetzungsanleitung ein INSPIRE-Profil des OGC Standards Catalogue Service (CS-W) 2.0.2 vorgegeben. Als Informationsmodell für die zu liefernden Metadaten wird auf das ISO Metadaten Anwendungsprofil des OGC CS-W 2.0.2 in der Version 1.0 verwiesen (CS-W 2.0.2 ISO AP 1.0).






Quellen und weitere Informationen: