INSPIRE zieht erste Bilanz


Am 15.05.2010 war der Europäischen Kommission erstmals ausführlich über den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu berichten. Grundlage dafür ist die Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung (Monitoring) und Berichterstattung (Reporting), mit der wichtige Erkenntnisse für den weiteren INSPIRE-Prozess gewonnen werden sollen. Aufgrund der geforderten bundesweiten Informationen war zur Erfüllung der Berichtspflichten in erster Linie die nationale Anlaufstelle von INSPIRE gefordert. So hat die Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) u.a. die Bildung von Fachgruppen zu einzelnen INSPIRE-Themen veranlasst und das Monitoring koordiniert.

Monitoring

Das Monitoring umfasst eine Liste der Geodatensätze und -dienste, die unter die Themen der INSPIRE-Richtlinie fallen, sowie eine Einschätzung des Aufbaus und der Nutzung der GDI-DE anhand definierter Überwachungsindikatoren. Die Ergebnisse des Monitoring 2009 erstrecken sich auf den Zeitraum vom 05.06.2009 (Inkrafttreten der Entscheidung) bis 31.12.2009. Voraussetzung für das Monitoring ist die Identifizierung der von INSPIRE betroffenen Geodatensätze und -dienste.

In Deutschland konnten insgesamt 635 Geodatensätze und 332 Geodatendienste für die Themen des Anhang I (aufgrund fehlender Durchführungsbestimmungen zu den Themen des Anhang II und III beschränkt sich das deutsche Monitoring 2009 auf die Themen des Anhang I) durch die geodatenhaltenden Stellen identifiziert werden. Für rund 50 % der Geodatensätze liegen bereits Metadaten vor, die zum Teil auch über Suchdienste zugänglich sind. Fast die Hälfte der gemeldeten Geodatensätze ist über Darstellungsdienste nutzbar, Download-Dienste werden dagegen bisher nur in Einzelfällen angeboten.

Das Monitoring 2009 stellt jedoch nur eine erste Momentaufnahme des Identifizierungsprozesses dar, der im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie kontinuierlich fortgesetzt werden muss. Das Monitoring ist jährlich jeweils zum 15. Mai zu aktualisieren. Im Rahmen der GDI-DE ist künftig ein möglichst automatisiertes Vorgehen beim Monitoring über die zentralen Komponenten Geodatenkatalog-DE, GDI-DE Testsuite und Registry-DE vorgesehen.

Nähere Informationen zum Vorgehen bei der Identifizierung

Ergebnisse Monitoring 2009

Reporting

Während es beim Monitoring vorrangig um eine quantitative Bewertung des Aufbaus und der Nutzung der GDI-DE geht, handelt es sich beim Reporting um eine eher qualitative Evaluierung des Stands der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland in Form eines alle drei Jahre zu aktualisierenden Berichtes. Der Bericht enthält Aussagen über die Koordinierungsstrukturen in Deutschland, über die Aufgaben und Ziele der Beteiligten und deren Arbeitsweise sowie insbesondere über die Maßnahmen Deutschlands, die sich aus der INSPIRE-Richtlinie ergeben, wie z.B. die Überwindung von Hindernissen bei der Geodatenbereitstellung. Der Bericht wurde durch eine Unterarbeitsgruppe des Lenkungsgremiums GDI-DE in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellt.

Bericht über den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland

Ausblick

Für die weitere Entwicklung der GDI-DE und die technisch-organisatorische Implementierung von INSPIRE stellen die Ergebnisse des Monitoring eine wichtige Grundlage für zukünftiges Handeln dar. Im Rahmen des kontinuierlich fortzusetzenden Identifizierungsprozesses muss die Bereitstellung der Geodatensätze und -dienste gemäß INSPIRE-Fahrplan unter den geodatenhaltenden Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt werden.

Die Ergebnisse des Monitoring 2009 sowie der Bericht über den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland sind im Bereich INSPIRE/Monitoring & Reporting veröffentlicht.



(letzte Aktualisierung, 18.05.2010)