Grundsätze

Die Struktur der NGIS

Die NGIS wurde 2015 entwickelt und richtet sich vor allem an die Stellen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft, die Geoinformationen erheben, führen und bereitstellen (Anbieter) oder die Geoinformationen nutzen (Nutzer). Da das deutsche Geoinformationswesen von gewachsenen Strukturen und zahlreichen Akteuren mit unterschiedlichen Hintergründen, Zielen und Möglichkeiten geprägt ist, kommt es in diesem Spannungsfeld auch darauf an, mit der NGIS ein gemeinsames Grundverständnis und miteinander getragene Ziele zu entwickeln. Die NGIS ist dementsprechend thematisch breit aufgestellt und wird von drei zentralen Grundsätzen getragen, aus denen sich ein umfangreiches Zielsystem ableitet.

Grundsätze

Für den Aufbau eines zukunftsorientierten Geoinformationswesens definiert die NGIS drei Grundsätze:

  1. Grundversorgung mit Geoinformationen sichern
  2. Mehrfachnutzung von Geoinformationen erleichtern
  3. Mit Geoinformationen Innovationen fördern
Diagramm zu den Grundsätzen der NGIS