Person mit Laptop und Wabenstruktur
Gemeinsame Ziele

getragen von zentralen Grundsätzen

Ziele und Zielsystem

Die Ziele der NGIS gliedern sich in sechs Zielbereiche, die mit der Nationalen E-Government-Strategie in Einklang stehen und auf das Geoinformationswesen in Deutschland übertragen werden. Jedes dieser Ziele hat eine große Bedeutung für eine nachhaltige nationale Geoinformationspolitik. Mit Blick auf die verteilten Zuständigkeiten und Kompetenzen, sowie die vorhandenen Ressourcen, erfolgt die Umsetzung der NGIS schrittweise, im partnerschaftlichen Dialog und mit Hilfe von GDI-DE Maßnahmen. Dafür wurde 2017 ein Operationalisierungskonzept entwickelt, in dem die entsprechenden Maßnahmen dargestellt sind. Die praktische Anwendung und tatsächliche Nutzung von Geoinformationen stehen dabei im Mittelpunkt der Maßnahmen.

Zielbereich A: Nutzen für Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung

Geoinformationen (als Rohdaten, Karten oder Dienste) haben für die einzelnen Nutzergruppen unserer Gesellschaft unterschiedliche Nutzungspotenziale. Daher sind die nach innen und außen gerichteten Geoinformationsangebote zwar am Erhebungszweck, aber auch an den Anforderungen weiterer Nutzer auszurichten.

Alle Nutzer können sich direkt über Existenz und Eigenschaften von Geoinformationen informieren und erhalten einen einfachen Zugang zu Geoinformationen.

  • Geoinformationen der öffentlichen Verwaltung mit fach- und organisationsübergreifendem Nutzungspotenzial sind verfügbar. Geoinformationen von Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Interessengruppen werden nach Möglichkeit bereitgestellt.
  • Fachübergreifende Zugänge (Geoportale) ermöglichen die Suche, die Darstellung und das Beziehen von Geoinformationen. Das Geoportal.de ist der zentrale Zugang zur GDI-DE.
  • In fachbezogenen Zugängen (Fachportale, Applikationen) sind Geoinformationen im fachlichen Kontext aufbereitet und für konkrete Lebenslagen spezifischer Nutzergruppen zugänglich.

Auf die jeweiligen Nutzerbedürfnisse abgestellte Qualitätsziele führen zu einer zuverlässigen Basis an Geoinformationen.

  • Anbieter von Geoinformationen berücksichtigen die Anforderungen der Nutzer an Umfang und Qualität, soweit dies die jeweilige gesetzliche Aufgabe, Geschäftsinteresse oder Forschungszweck sowie verfügbare Ressourcen zulassen. Die Aktualität hat an Bedeutung zugenommen und ist neben Flächendeckung und Einheitlichkeit ein zentrales Kriterium für die Qualität der Daten.
  • Die Nationale Geodatenbasis stellt ein homogenes, deutschlandweites Geoinformationsangebot der öffentlichen Verwaltung dar. Neben der Nutzung in der Verwaltung steht sie für alle Akteure bereit.
  • Gemeinsam abgestimmte Standards für Geoinformationen geben einen fach- und organisationsübergreifenden Qualitätsanspruch vor, der nach definierten Qualitätssicherungsmechanismen überprüft wird. Nutzer können sich über die Datenqualität informieren.
Zielbereich B: Wirtschaftlichkeit und Effizienz

Durch Mehrfachnutzung von Geoinformationen nach dem Prinzip „einmal erhoben – mehrfach genutzt“ können Kosten gesenkt und das Wertschöpfungspotenzial wirksam aktiviert werden.

Die Gestaltung von zukunftsfähigen Geoinformationen wird durch partnerschaftliche Kooperation von öffentlichen und privaten Akteuren gewährleistet.

  • Geoinformationen werden von Bund, Ländern und Kommunen über die Verwaltungsebenen hinweg durch arbeitsteiliges Zusammenwirken erhoben, geführt und bereitgestellt. Dazu stimmen sich Bund, Länder und Kommunen mit allen Akteuren im Rahmen der GDI-DE und der Fachgremien ab.
  • Öffentliche und private Anbieter arbeiten partnerschaftlich zusammen, insbesondere bei Erhebung und Bereitstellung von Geoinformationen.
  • Bund und Länder unterstützen die Erhebung, Führung und Bereitstellung kommunaler Geoinformationen sowie interkommunale Lösungen.
  • Die Aktualisierung dauerhaft benötigter Geoinformationen wird technisch und organisatorisch und bereits bei der Ersterhebung berücksichtigt. Neue Techniken für die Erhebungs- und Fortführungsprozesse beinhalten das Potenzial für eine wirtschaftliche Pflege der Geoinformationen. Um zeitliche Entwicklungen nachvollziehen zu können, kann die Bereitstellung von nicht mehr verwendeten Geoinformationen durch versionierte Langzeitspeicherung und Archivierung wirtschaftlich gewährleistet werden.
  • Gefördert werden Strukturen, die die dauerhafte Haltung von Sekundärdatenbeständen ersetzen oder auf ein Mindestmaß reduzieren können.

Geoinformationen können von allen Nutzern unter einfachen Lizenzen für ihre jeweiligen Zwecke weiterverwendet werden. Nutzungsrechtliche Hemmnisse für die Weiterverwendung von Geoinformationen werden schrittweise abgebaut, anwendungsfreundliche online-basierte Lizenzierungsmechanismen werden ausgebaut.

  • Etablierte Lizenzmodelle mit einfachen, einheitlichen und transparenten Nutzungsbedingungen gewährleisten die Rechtssicherheit für die Datenanbieter und Datennutzer (Urheberrecht, Haftung).
  • Geoinformationen der öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft werden unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Regelungen vorrangig nach den Open-Data-Prinzipien über Lizenzen oder per öffentlich-rechtlicher Widmung bereitgestellt.
  • Werden für Geoinformationen Geldleistungen gefordert, sind die Entgelte nach einheitlichen Maßstäben so bemessen, dass eine breite Nutzung der Geoinformationen für alle Akteure erleichtert wird.

Geoinformationen werden für verschiedene Fachaufgaben, Geschäftsmodelle und Lebenslagen auf Basis von Standards bereitgestellt und nutzbringend in Verwaltungs-, Arbeits- und Geschäftsprozesse integriert. Eine konsequente Nutzung der Geoinformationen in Verwaltungsprozessen ist selbstverständlich.

  • Standardisierte Geoinformationen können einfach, möglichst ohne aufwändige Datenintegration in Arbeits- und Geschäftsprozesse von Unternehmen und Forschungseinrichtungen eingebunden werden. Geoinformationen mit geschäftlichem und wissenschaftlichem Mehrwert werden durch die Nutzer analysiert, prozessiert und modelliert und stehen für Folgeprozesse zur Verfügung.
  • Geoinformationen stehen für die Nutzung in Verwaltungs- und Arbeitsprozessen fach- und ebenenübergreifend ohne Beschränkungen zur Verfügung.
  • Sofern Geoinformationen für digitale Verwaltungs-, Arbeits- und Geschäftsprozesse benötigt werden, die bislang nur in analoger Form vorliegen, werden diese durch Digitalisierung und Georeferenzierung erschlossen und bereitgestellt.
  • Geoinformationen und sonstige Fachinformationen werden auf Grundlage räumlich und fachlich übergreifender Geschäftsprozesse gemeinsam erfasst und modelliert. Dadurch wird die integrative Verwendung und Etablierung von Geoinformationen als selbstverständlicher Bestandteil der Anwendungen erreicht.
Zielbereich C: Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe

Geoinformationen bieten die Chance, politische und gesellschaftliche Prozesse mit räumlicher Relevanz transparenter zu gestalten. Sie schaffen für alle gesellschaftlichen Gruppen die Grundlage für Teilhabe und Engagement, sich in Beteiligungsprozessen der öffentlichen Planungsträger einzubringen (Partizipation). Die von Interessengruppen eingebrachten Geoinformationen können Entscheidungs- und Fortführungsprozesse der Verwaltung unterstützen (Kooperation).

Das Informations- und Wertschöpfungspotenzial von Geoinformationen lässt sich durch intelligente Verknüpfung von Datenquellen erhöhen. Das Verständnis hierüber ist in der Gesellschaft vorhanden.

  • Das politische sowie gesellschaftliche Verständnis über Geoinformationen und ihr Nutzungspotenzial für die Informations- und Wissensgesellschaft werden herausgestellt.
  • Geoinformationen sind Bestandteil von Schul- und Hochschulausbildung. Ein fachspezifisches Grundmodul zur Geoinformation ist in die Ausbildung der öffentlichen Verwaltung integriert.
  • Mit Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung und Best-Practice-Aktivitäten werden Mehrwerte herausgestellt. Synergieeffekte werden transparent veröffentlicht, um weitere Kooperationen zu fördern.

Die Heterogenität der Geoinformationen erfordert eine transparente Dokumentation aller fach- und organisationsübergreifend nutzbaren Geoinformationen, um Eignung und Qualität für konkrete Anwendungsfälle durch potenzielle Nutzer bewerten zu können. Darüber hinaus ermöglicht dies eine semantische Interpretation und fördert die gemeinsame Nutzung.

  • Geoinformationen werden in Verantwortung der geodatenhaltenden Stellen über die Zugänge der GDI-DE (Geoportale, Fachportale) mittels verständlicher Metadaten öffentlich bekannt gemacht.
  • In den Metadaten werden Zuverlässigkeit, Aktualität und weitere Qualitätsmerkmale transparent dokumentiert und Datenstrukturen veröffentlicht, um eine Weiterverarbeitung und eine semantisch korrekte Analyse der Geoinformationen zu ermöglichen.
  • Die Dokumentation und Veröffentlichung erfolgt nach den im Rahmen der Geodateninfrastruktur geltenden Regeln.

Geoinformationen können raumbezogene Sachverhalte als Entscheidungsgrundlagen anschaulich machen. Die interdisziplinäre Kombination von Geoinformationen unterstützt partizipative Entscheidungen in Politik und Verwaltung und verbessert die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.

  • Digitale Beteiligungsprozesse mit Raumbezug nutzen Geoinformationen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und ergänzen analoge Beteiligungsverfahren. Sie erlauben die partizipative Online-Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Anliegen auf Basis von Geoinformationen vorbringen können.
  • Über transparente Aufbereitung und Dokumentation mit Geoinformationen können Entscheidungen unter Einbeziehung öffentlicher und privater Bedarfsträger zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern integrativ entwickelt werden. Entscheidungen werden nachvollziehbarer und die demokratische Willensbildung wird gestärkt.

Interessengruppen tragen mit ihrem Wissen und Engagement zur kooperativen Erhebung und Aktualisierung von Geoinformationen bei, die in Fortführungs- und Beteiligungsprozesse von Politik und Verwaltung integriert werden.

  • Interessengruppen können bei der Erfassung von Geoinformationen kooperativ einbezogen werden unter Beachtung gemeinsamer Regeln für die Qualifizierung und Veröffentlichung von Geoinformationen.
  • Regelmäßige Bedarfserhebungen zu den Anforderungen der Nutzer an die Geoinformationen der öffentlichen Verwaltung sind sinnvoll und können durch das Netzwerk der GDI-DE zwischen Anbietern und Nutzern ausgebaut werden
Zielbereich D: Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit sind untrennbar mit der Bereitstellung von Geoinformationen verbunden und wichtige Voraussetzungen, um die Interessen von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

In einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft gewährleisten rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

  • Die datenschutzrechtlichen Belange sind in Abgrenzung zu einer offenen Datenpolitik transparent dargestellt und im nationalen Rechtsrahmen etabliert.
  • Der nationale Rechtsrahmen wird in Abwägung mit dem allgemeinen Informationsfreiheits- und Transparenzanspruch unter Berücksichtigung der sich im Zuge des technischen Fortschritts dynamisch entwickelnden Möglichkeiten laufend evaluiert und fortgeschrieben.
  • Deutschland setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, dass einheitliche Datenschutzstandards und Schutzvorschriften zu Geoinformationen erstellt werden, um die Privatsphäre durch Veröffentlichung personenbezogener Geoinformationen nicht zu verletzen.
  • Einheitliche Empfehlungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen werden durch staatliche Stellen (z. B. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)) entwickelt. Sie werden eigenverantwortlich in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt und können durch Selbstregulierung unterstützt werden.

Geoinformationen sind wegen ihres teilweise sensiblen Inhalts für die Sicherheitsbelange des Staates und Rechte der Betroffenen angemessen zu schützen. Die dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind fortlaufend zu aktualisieren und so zu gestalten, dass Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Geoinformation auf einem jeweils angemessenen Niveau in der öffentlichen Verwaltung, in der Wirtschaft und in Forschungseinrichtungen gewährleistet sind.

  • Die Sicherheit von Geoinformationssystemen, -Daten und -Diensten wird durch technische Schutzmechanismen gegen unerlaubten Zugriff und Datenmanipulation gewährleistet.
  • Für sicherheitskritische Aufgaben benötigte Geoinformationen werden über gesicherte Netze bereitgestellt.
Zielbereich E: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit

Geoinformationen sind unverzichtbar für den gesellschaftlichen und politischen Diskurs über die Ausrichtung von Staat und Gesellschaft.

Der Bedarf an Geoinformationen steigt auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene kontinuierlich an und wird zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit nutzerorientiert gedeckt. Vorhaben wie INSPIRE, Copernicus, Galileo und GEOSS sowie internationale Normung und Standardisierung prägen die Entwicklung von Geoinformationen in Deutschland.

  • Die Verzahnung von Geoinformationen untereinander wird mit internationalen Normen und Standards sichergestellt, die nach Bedarf im nationalen Rahmen konkretisiert werden.
  • Geoinformationen werden innerhalb der Fachverwaltungen ebenen- und länderübergreifend harmonisiert, hierfür liegen abgestimmte Spezifikationen vor.
  • Ein einheitlicher Raumbezug wird durch geodätische Referenzsysteme und -netze, die arbeitsteilig erhoben, verarbeitet und genutzt werden und die in die internationalen Raumbezugssysteme eingebunden sind, sichergestellt.
  • Grundlegende Bedeutung in einer Geodateninfrastruktur haben die amtlichen Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung. Sie sind die fachneutrale Kernkomponente einer Geodateninfrastruktur.
  • Aktuelle und historische Geoinformationen sind ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger raumbezogener Analysen und Entscheidungen.
Zielbereich F: Leistungsfähige IT-Unterstützung

Die Erhebung, Führung und Bereitstellung von Geoinformationen sowie ihre Vernetzung und Analyse setzen den Einsatz einer leistungsfähigen Informations- und Kommunikationstechnik und eine flächendeckende Breitbandversorgung in Deutschland voraus. Diese gewährleisten die Nutzungspotenziale der Geodateninfrastruktur einschließlich ihrer zentralen technischen Komponenten.

Auf die Bedürfnisse der Geoinformationen ausgerichtete leistungsfähige IT-Infrastrukturen sind über Netzwerke (Internet, Verwaltungsnetze, Intranet) verbunden und werden über zentrale Komponenten erschlossen.

  • Im Rahmen der GDI-DE wird die technische Bereitstellung von Geoinformationen fach- und ebenenübergreifend konsolidiert und partnerschaftlich auf Grundlage der Architektur der GDI-DE umgesetzt. Hierfür sind insbesondere fachbezogene Bundes- und Landesknoten aufgebaut, die über eine leistungsfähige IT-Infrastruktur verfügen.
  • Die deutschlandweite Breitbandversorgung wird sichergestellt. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Geodateninfrastruktur. Der Zugang wird für alle Akteure gewährleistet.
  • Die IT-Infrastrukturen sind hinsichtlich Verfügbarkeit, Performanz und Kapazität, für die INSPIRE-Datenthemen insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen von INSPIRE, bedarfsgerecht bereitzustellen.

Die Beachtung von Normen und Standards gewährleistet die Interoperabilität und ermöglicht somit die gemeinsame Nutzung von Geoinformationen ohne aufwändige Datenintegration.

  • Die in der Architektur der GDI-DE benannten Normen, Standards und Spezifikationen zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten werden in der öffentlichen Verwaltung und darüber hinaus angewandt.
  • Individuelle Auslegungen von Standards, die die Interoperabilität beeinträchtigen, werden reduziert, die Architektur der GDI-DE in dieser Hinsicht geschärft.

Aufbau und Betrieb der GDI-DE erfordern nationale technische Komponenten. Sie ermöglichen Nutzern, Geoinformationen an zentraler Stelle fachübergreifend zu suchen, auszuwerten und abzurufen.

  • Bund und Länder gewährleisten einen mit der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE abgesicherten performanten Betrieb der zentralen Komponenten der GDI-DE. Der Bedarf an Komponenten wird laufend evaluiert und angepasst.
  • Die zentralen Komponenten werden laufend weiterentwickelt, wobei der technische Fortschritt angemessen zu berücksichtigen ist. Hierbei werden neue Methoden und Standards – insbesondere aus der Wirtschaft, Wissenschaft und der Verwaltung sowie solche, die sich aus Empfehlungen des IT-Planungsrats ergeben − geprüft und in besonderem Maße offene Standards eingesetzt.
  • Bund und Länder sichern die aufgebauten, fachübergreifenden technischen und organisatorischen Strukturen der GDI-DE finanziell, dauerhaft und in erforderlichem Umfang ab.