Ziel 14: Geoinformationen werden auf Basis allgemein anerkannter Regeln interoperabel bereitgestellt

Die Beachtung von Normen und Standards gewährleistet die Interoperabilität und ermöglicht somit die gemeinsame Nutzung von Geoinformationen ohne aufwändige Datenintegration.

  • Die in der Architektur der GDI-DE benannten Normen, Standards und Spezifikationen zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten werden in der öffentlichen Verwaltung und darüber hinaus angewandt.
  • Individuelle Auslegungen von Standards, die die Interoperabilität beeinträchtigen, werden reduziert, die Architektur der GDI-DE in dieser Hinsicht geschärft.