A3.2 - Evaluierung der Architekturdokumente einführen -- [Priorität a]

Die GDI fußt auf den Rahmenbedingungen der Informationstechnologie und des E-Governments und muss die dortigen Entwicklungen berücksichtigen. Die Aktualität und Richtigkeit der Architekturdokumente muss regelmäßig evaluiert werden. Es wird ein Prozessmodell entwickelt, auf dessen Grundlage die Dokumente fortgeschrieben werden. Dadurch können dauerhaft aktuelle Architekturdokumente gewährleistet werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb der GDI-DE sicherstellen. Eine Fortschreibung der Architekturdokumente erfolgt auf Vorschlag der zuständigen Arbeitskreise durch Beschluss des LG GDI-DE.
Die Maßnahme ist abgeschlossen und wird als Daueraufgabe fortgeführt.