E2.3 - Organisatorische Regelungen zur Schließung von „INSPIRE-Lücken“ schaffen -- [Priorität A]
Um Lücken bei der Umsetzung von INSPIRE zu schließen, sieht die Maßnahme I1.3 eine Identifizierung der Lücken durch die Kontaktstellen des Bundes/der Länder und anschließender Aufforderung an die geodatenhaltenden Stellen, diese Lücken zu schließen, vor. Sollten die geodatenhaltenden Stellen nicht aktiv werden, sollen sie mit Unterstützung des zuständigen Mitglieds im LG GDI-DE und ggf. dem Vorsitz des LG GDI-DE motiviert werden, ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der INSPIRE Richtlinie nachzukommen.
Im Ergebnis bestehen organisatorische Regelungen, wie geodatenhaltende Stellen zu ihrer Bereitstellungspflicht informiert und zur Bereitstellung aufgefordert werden. Die zuständigen geodatenhaltenden Stellen sind informiert und aufgefordert die Daten bereitzustellen.
NGIS - Ziele
Nr. 2 - Qualität und Vielfalt der Geoinformationen richten sich nach Nutzerbedürfnissen
Nr. 3 - Geoinformationen werden wirtschaftlich erhoben, geführt und bereitgestellt
Nr. 7 - Geoinformationen werden transparent dokumentiert und veröffentlicht