Stand der Umsetzung

Die GDI-DE berichtet der Europäischen Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland. Als Grundlage hierfür dient Art. 21 der INSPIRE-Richtlinie, der die Anforderungen an die Berichterstattung definiert.

Was ist zu tun?

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie zu berichten. Hierfür werden laufend automatisiert Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Geodatensätzen, Netzdiensten und den sie beschreibenden Metadaten erhoben und jährlich spätestens am 31. März veröffentlicht (Monitoring).

Zusätzlich aktualisieren die Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht (sog. "Country Fiche"). Der "Country Fiche" wird ebenfalls spätestens am 31. März von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Wie setzen wir in Deutschland das INSPIRE-Monitoring und -Reporting um?

Das INSPIRE-Monitoring wird von der Koordinierungsstelle GDI-DE in Zusammenarbeit mit den Kontaktstellen GDI-DE koordiniert. Die für das Monitoring erforderlichen Informationen werden seit 2019 automatisiert aus den Metadaten abgeleitet. Die Berechnung der Indikatoren erfolgt über das INSPIRE-Geoportal.

Der “Country Fiche“ über den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland wird federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aktualisiert. Das BMU wird dabei vom Lenkungsgremium und der Koordinierungsstelle GDI-DE unterstützt.

Wie ist der Stand der Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten?

In der INSPIRE Knowledge Base sind alle Ergebnisse zum Monitoring und Reporting der anderen Mitgliedstaaten veröffentlicht und können eingesehen werden.