Ziel 10: Der Datenschutz bei Geoinformationen wird eingehalten

In einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft gewährleisten rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

  • Die datenschutzrechtlichen Belange sind in Abgrenzung zu einer offenen Datenpolitik transparent dargestellt und im nationalen Rechtsrahmen etabliert.
  • Der nationale Rechtsrahmen wird in Abwägung mit dem allgemeinen Informationsfreiheits- und Transparenzanspruch unter Berücksichtigung der sich im Zuge des technischen Fortschritts dynamisch entwickelnden Möglichkeiten laufend evaluiert und fortgeschrieben.
  • Deutschland setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, dass einheitliche Datenschutzstandards und Schutzvorschriften zu Geoinformationen erstellt werden, um die Privatsphäre durch Veröffentlichung personenbezogener Geoinformationen nicht zu verletzen.
  • Einheitliche Empfehlungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen werden durch staatliche Stellen (z. B. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)) entwickelt. Sie werden eigenverantwortlich in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt und können durch Selbstregulierung unterstützt werden.